Die Ortsgemeinde Zerf gibt hiermit bekannt, dass wegen des Ablaufs der satzungsmäßigen Ruhefristen nach den §§ 10, 14 und 26 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Zerf vom 01.12.2022 folgende Grabstätten aufgehoben werden:
Reihengrabstätten (Einzelgräber)
Der Bestattungsjahre 1997 und früher
Wahlgrabstätten (Familiengräber)
Erstbestattung nach 28 Jahren (1994 und früher)
Beilegung nach 25 Jahren (1997 und früher)
Die Nutzungsberechtigten werden auf Grundlage des § 21 der Friedhofssatzung gebeten, die Grabmale, die Einfassungen und die Betonfundamente bis spätestens 30. April 2023 zu entfernen und die Grabstellen einzuebnen. Die Gräber können auch nach Rücksprache mit den Gemeindearbeitern oder dem Ortsbürgermeister gegen Kostenübernahme von der Ortsgemeinde Zerf aufgehoben werden.
Die Grabaufhebungen sind der Ortsgemeinde Zerf in allen Fällen vorab anzuzeigen.