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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Feldjagd Ockfen

Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Feldjagd Ockfen findet am Donnerstag, 29.02.2024 um 19.00 Uhr, in der Vinothek der Klostermühle Ockfen statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/Jagdgenosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

  • Die Ehegattin/den Ehegatten bzw. Lebenspartnerin/den Lebenspartner,
  • eine Verwandte oder Verwandten in gerader Linie,
  • eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person,
  • ein volljähriges Mitglied der gleichen Jagdgenossenschaft,
  • eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Ockfen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Vorstands

4.

Bericht des Kassenverwalters

5.

Bericht des Kassenprüfers

6.

Entlastung des Vorstands

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags für das Flurbereinigungsverfahren

8.

Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer

9.

Verschiedenes

Hinweis: Gemäß § 2 Absatz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Feldjagd Ockfen sind Änderungen der Eigentümerverhältnisse dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich mitzuteilen.

Ockfen, 05.02.2024
gez. Werner Holbach, Jagdvorsteher