Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Feldjagd Ockfen findet am Donnerstag, 29.02.2024 um 19.00 Uhr, in der Vinothek der Klostermühle Ockfen statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/Jagdgenosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Ockfen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Vorstands |
| 4. | Bericht des Kassenverwalters |
| 5. | Bericht des Kassenprüfers |
| 6. | Entlastung des Vorstands |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags für das Flurbereinigungsverfahren |
| 8. | Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer |
| 9. | Verschiedenes |
Hinweis: Gemäß § 2 Absatz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Feldjagd Ockfen sind Änderungen der Eigentümerverhältnisse dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich mitzuteilen.