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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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2. Förderaufruf zur Einreichung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten in Moselfranken in der Förderperiode 2023-2029

2. Förderaufruf zur Einreichung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten in Moselfranken in der Förderperiode 2023 - 2029

Fördermittel können bis 1. April angefragt werden

Damit kleine Bürgerprojekte von Vereinen oder von gemeinnützigen Organisationen leichter eine LEADER-Förderung erhalten können, hat die LAG Moselfranken gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz einen unbürokratischen Förderweg eröffnet. Mit der Förderung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ soll zu einer Stärkung unseres Leitbilds „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ beigetragen werden.

Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?

z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen, Gruppe nicht organisierter Menschen, Stiftungen (Aufzählung nicht abschließend)

keine kommunalen Körperschaften oder Betriebe, keine Einzelpersonen, keine politischen Parteien oder Vereinigungen

Was kann gefördert werden?

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.

Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:

o

Wirtschaftlich zusammen wachsen

o

Sozialen Zusammenhalt stärken

o

Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren

o

Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln

Folgendes ist förderfähig: ehrenamtliche Maßnahmen zur Verschönerung des Ortsbilds, Erhalt von Mundart und Kulturerbe, Förderung von Tier-, Natur-/Klimaschutz, Jugendförderung, Nachbarschaftshilfe, Seniorenarbeit, Fachreferenten, Imagekampagnen und Mitgliederakquise (Aufzählung nicht abschließend)

Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden: Grillfeste, Kaffee-/Kuchenveranstaltungen, Vereinsfeiern, Ausflugsfahrten, regelmäßige und ohne einen LEADER-Zuschuss stattfindende Veranstaltungen/ Aktionen, für die Vereinstätigkeiten selbstverständliche Anschaffungen, Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht (Aufzählung nicht abschließend)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Unterstützung von Einzelprojekten lokaler Akteure beträgt mindestens 1.000 € und maximal bis zu 3.000 € pro Einzelprojekt nach Mittelverfügbarkeit.

Die Unterstützung darf die Höhe der vorgesehenen Ausgaben des Einzelprojektes nicht übersteigen. Die Gesamtkosten jedes Einzelprojekts müssen mindestens 1.000 € betragen.

Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?

(1) Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.

(2) Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle eine formlose Projektbeschreibung (kein Antragsvordruck!) einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.

(3) Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung und legen dabei eine Punktzahl sowie den Förderbetrag für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.

(4) Der Vorhabenträger schließt im nächsten Schritt eine Zielvereinbarung mit der LAG Moselfranken ab. Nach Abschluss des Projektes muss bis spätestens 15.10.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle ein Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen eingereicht werden. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.

Wichtige Eckdaten zum 2. Projektaufruf für Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Fördermittel-Budget: 40.000 €

(davon 30.000 € Mittel des Landes Rheinland-Pfalz und 10.000 € projektunabhängige kommunale Mittel der LAG Moselfranken)

Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und einer Bewilligung durch die ADD.

Zeitschiene:

Start des Aufrufs: 1. Februar 2025

Ende des Aufrufs: 1. April 2025

Einreichungsfrist für Förderanträge: 1. April 2025, 23.59 Uhr

Datum der Projektauswahl durch die LAG: 23. April 2025

Inhalt des Aufrufs: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.

Die Förderregelungen für Ehrenamtliche Bürgerprojekte sowie ein Leitfaden zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage unter

www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Regionale Ansprechpersonen

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Förderantrags mit der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen:

Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Telefon 06581 81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

Stelle für die Einreichung der Anträge

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle:

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Matthias Faß

Schlossberg 6, D-54439 Saarburg

Telefon 06581 81-165

E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

Internet: www.lag-moselfranken.de

Eine Einreichung per Mail ist ausreichend. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.