Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlen dauern von 8 bis 18 Uhr.
Die Stadt Saarburg und die nachstehenden Ortsgemeinden sind in nachfolgend aufgeführte allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Bei den eingerichteten Wahllokalen ist zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen jeweils angegeben, ob sie über einen barrierefreien Zugang, d. h. über einen ebenerdigen Zugang, einen Zugang mittels Rampe oder mit höchstens einer Stufe, verfügen.
1. Stadt Saarburg
Wahlbezirk 0101
Wahllokal Grundschule St. Laurentius Saarburg, Turnhalle, Heckingstr. 13, Saarburg
(ebenerdiger Zugang über Eingang Heckingstraße)
Am Engelbach, Am Fruchtmarkt, Am Gymnasium, Am Hosteberg, Blümchesfeld, Campingplatz, Graf-Siegfried-Str. 11 – 89, Hasenberg, Hosengasse, Hubertusstraße, Josef-Kochems-Straße, Kunoweiher, Kunoweiherhof, Leukbachtal, Matthäus-Merian-Straße, Rauschhof, Sarrebourg-Straße (gerade Haus-Nr. ab 52; ungerade Haus-Nr. ab 63), Theo-Blum-Straße
Wahlbezirk 0102
Wahllokal Grundschule St. Laurentius Saarburg, Turnhalle, Heckingstr. 13, Saarburg
(ebenerdiger Zugang über Eingang Heckingstraße)
Alte Gärtnerei, Am Leukbach, Am Markt, Auf dem Burgberg, Auf dem Graben, Boemundhof, Bottelter, Ferienpark Warsberg, Friedensaue, Graf-Siegfried-Str. 1 – 10, Heckingstraße, Hewerstraße, Im Hagen, In den Urlaub, Kolpingweg, Kunohof, Laurentiusberg, Pferdemarkt, Schlossberg, Staden, Warsbergerstraße
Wahlbezirk 0103
Wahllokal Gymnasium Saarburg, - Mensa -, Graf-Siegfried-Str. 72, Saarburg (ebenerdiger Zugang von der Straße „Am Gymnasium“)
Auf der Lay, Auf der Scheib, Flachsspreit, Graf-Siegfried-Str. 90 – 129, Im Fichtenhain, Kahrener Straße, Perler Straße, Ritzlerstraße, Sarrebourg-Straße (gerade Haus-Nr. bis 50; ungerade Haus-Nr. bis 61), Soulac-Straße, Unter der Hardt
Wahlbezirk 0201
Wahllokal Grundschule St. Marien, Boorwiese, Turnhalle, Saarburg-Beurig
(ebenerdiger Zugang)
Am Bahndamm, Am Saarufer, Auf der Grube, Bahnhofstraße, Boorwiese, Brückenstraße, Greiffenclaustraße, Güterstraße, Im Wiesenfeld, Johannisborn, Klosterstraße, Kruterbergelchen, Serriger Straße, Wiesenweg
Wahlbezirk 0202
Wahllokal Grundschule St. Marien, Boorwiese, Turnhalle, Saarburg-Beurig
(ebenerdiger Zugang)
Hauptstraße, Im Hasar, Im Taubhaus, Industriestraße, Irscher Straße, Kirchstraße, Leseberg, Marienweg, Max-Planck-Straße, Nikolaus-Otto-Straße, Obere Kaselmühle, Ockfener Straße, Schodener Straße, Untere Kaselmühle, Wiltinger Straße
Wahlbezirk 0203
Wahllokal Grundschule St. Marien, Boorwiese, Foyer, Saarburg-Beurig
(ebenerdiger Zugang)
Jägertor, Kammerforststraße, Königstraße, Reitertor, Saarbrücker Straße, Schadallerstraße, Schmiedeborn, Südtor, Thrasoltstraße, Waldesruh
Wahlbezirk 0301
Wahllokal Vereinsgebäude Unterhaltungsverein Niederleuken, Saarburg-Niederleuken
(Zugang mit 1 Stufe)
Am Ehrenmal, Burgweg, Erdenbach, Leuker Bungert, Saarblick, Saarstraße, Schulstraße, Trierer Straße
Wahlbezirk 0401
Wahllokal Gemeinschaftshaus Krutweiler, Saarburg-Krutweiler
(ebenerdiger Zugang)
Brunnenstraße, Kapellenstraße, Kruterberg, Scheiberfeld
Wahlbezirk 0501
Wahllokal Dorfscheune Kahren, Saargaustr. 9 a, Saarburg-Kahren
(ebenerdiger Zugang)
Am Brunnen, Auf der Hardt, Bergstraße, Birkenweg, Eichenweg, Enzianweg, Fasanenweg, Gartenweg, Geheimrat-Brügman-Straße, Hostebergstraße, Portzer Straße, Saargauhof, Saargaustraße, Talstraße
2. Ortsgemeinden mit mehreren Wahlbezirken:
Ortsgemeinde Kirf
Wahlbezirk 0101 – Ortsbezirk Kirf
Wahllokal Sportplatzgebäude Kirf, Steinkaul, Kirf (ebenerdiger Eingang)
Wahlbezirk 0201- Ortsbezirk Beuren
Wahllokal Innovationszentrum/Feuerwehrgerätehaus Beuren, Trierer Str. 17 a, Kirf-Beuren (ebenerdiger Zugang)
Wahlbezirk 0301- Ortsbezirk Meurich
Wahllokal Bürgerhaus Meurich, Kreuzberg, Kirf-Meurich (nicht barrierefrei)
Ortsgemeinde Merzkirchen
Wahlbezirk 0101 (und 0601) - Ortsbezirke Merzkirchen und Rommelfangen
Wahllokal Jugendheim Merzkirchen, Kirchstr.1, Merzkirchen (Zugang mittels Rampe)
Wahlbezirk 0201 - Ortsbezirk Dittlingen
Wahllokal Dorfgemeinschaftsraum Dittlingen, Merzkirchen-Dittlingen (ebenerdiger Zugang)
Wahlbezirk 0301 (und 0501) - Ortsbezirke Kelsen und Portz
Wahllokal Dorfgemeinschaftshaus Kelsen, Merzkirchen-Kelsen (ebenerdiger Zugang)
Wahlbezirk 0401- Ortsbezirk Körrig
Wahllokal Vereinshaus Körrig, Trierer Straße, Merzkirchen-Körrig (ebenerdiger Zugang)
Wahlbezirk 0701 – Ortsbezirk Südlingen
Wahllokal Dienstzimmer Ortsvorsteher Weiter, Südlingen 7, Merzkirchen-Südlingen (nicht barrierefrei)
Ortsgemeinde Palzem
Wahlbezirk 0101 – Ortsbezirk Palzem
Wahllokal Jugendheim Palzem, Römerstr. 5, Palzem (ebenerdiger Zugang/Hintereingang)
Wahlbezirk 0201 – Ortsbezirk Esingen
Wahllokal Gasthaus Treis, Esingen, Johannesstr. 1, Palzem-Esingen (ebenerdiger Zugang)
Wahlbezirk 0301 – Ortsbezirk Helfant
Wahllokal Bürgerhaus Helfant (Haus Helifelt), Im Eck 9, Palzem-Helfant (Zugang mittels Rampe)
Wahlbezirk 0401 – Ortsbezirk Kreuzweiler
Wahllokal Jugendheim Kreuzweiler, Thorner Str. 3, Palzem-Kreuzweiler (ebenerdiger Zugang)
Wahlbezirk 0501 – Ortsbezirk Wehr
Wahllokal Jugendheim Wehr, Rosenbergstr. 11, Palzem-Wehr (Zugang mit 1 Stufe)
Wahlbezirk 0601 – Ortsbezirk Dilmar
Wahllokal „Alte Schmiede“, Palzem-Dilmar (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Wincheringen
Wahlbezirk 0101 - Ortsbezirk Wincheringen
Wahllokal Kulturhaus, Burgstr. 5, Wincheringen (Zugang mittels Rampe)
Wahlbezirk 0201 – Ortsbezirk Bilzingen
Wahllokal Feuerwehrgerätehaus Bilzingen, Neustraße 2, Wincheringen-Bilzingen (ebenerdiger Zugang)
Wahlbezirk 0301 – Ortsbezirk Söst
Wahllokal Gemeindehaus Söst, Wincheringen-Söst (ebenerdiger Zugang)
3. Ortsgemeinden mit einem Wahlbezirk:
Ortsgemeinde Ayl
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Bürgerhaus Ayl, Trierer Str. 12 (Zugang mittels Rampe)
Ortsgemeinde Baldringen
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Dorfgemeinschaftshaus, Kapellenstr. 1 (Zugang mittels Rampe)
Ortsgemeinde Fisch
Wahlbezirk 0001, Wahllokal Jakobushaus, Im Asbüsch 10 (Zugang mittels Rampe)
Ortsgemeinde Freudenburg
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Bürgerhaus, Schulstr. 1 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Greimerath
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Grundschule – Sitzungssaal, Schulstr. 15 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Heddert
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Gemeindehaus „Haus Helena“, Hauptstr. 12 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Hentern
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Feuerwehrgerätehaus, Schulstr. 13 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Irsch
Wahlbezirk 0001, Wahllokal Kindergarten Irsch – Mensa – Schulstr. 1 a (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Kastel-Staadt
Wahlbezirk 0001, Wahllokal Karl-Friedrich Schinkel-Haus, König-Johann-Str. 46 (nicht barrierefrei)
Ortsgemeinde Kell am See
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Realschule plus, Schulstr. 12 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Lampaden
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Gemeindehaus, Czecholinskistr. 1 (Zugang mittels Rampe/Nebeneingang)
Ortsgemeinde Mandern
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Jugendheim, Friedhofstr. 7 (Zugang mittels Rampe)
Ortsgemeinde Mannebach
Wahlbezirk 0001, Wahllokal Bürgerhaus, Schulstr. 2 (ebenerdiger Zugang/Hintereingang)
Ortsgemeinde Ockfen
Wahlbezirk 0001, Wahllokal Jugend- und Bürgerhaus, Herrenbergstraße 4 (ebenerdiger Zugang/Hintereingang)
Ortsgemeinde Paschel
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Bürgerhaus, Trierer Str. 1 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Schillingen
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Pfarr- und Jugendheim, St. Albanus-Str. 3 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Schoden
Wahlbezirk 0001, Wahllokal Jugend- und Bürgerhaus, Hauptstr. 64 (Zugang mittels Rampe)
Ortsgemeinde Schömerich
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Bürgerhaus, Keltenstr. 7 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Serrig
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Grundschule „Bürgersaal“, Martinusstraße 27 (Zugang mittels Rampe)
Ortsgemeinde Taben-Rodt
Wahlbezirk 0101/0201 Taben-Rodt
Wahllokal Jugend- und Bürgerhaus, Hauptstraße, Taben-Rodt (ebenerdiger Zugang/Hintereingang)
Im Wahlbezirk 0101 Taben-Rodt wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in sechs Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem „Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestags und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Wahlstatistikgesetz – WstatG) vom 21. Mai 1999 (BGBI. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBI. I S. 962), zulässig.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Ortsgemeinde Trassem
Wahlbezirk 0001, Wahllokal Kindertagesstätte St. Erasmus, Kirchstr. 58 (Zugang mittels Rampe)
Ortsgemeinde Vierherrenborn
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Bürgerhaus „Alte Schule“, Hauptstr. 27 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Waldweiler
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Grundschule Waldweiler, Schulstr. 1 (ebenerdiger Zugang)
Ortsgemeinde Zerf
Wahlbezirk 0101, Wahllokal Pfarrsaal, Kirchplatz 1 (Zugang mittels Rampe)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20 Januar bis 27 Januar 2025 übersandt worden sind, sind Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände I und II treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13.00 Uhr im Stefan-Andres-Gymnasium, Stefan-Andres-Straße 1, 54338 Schweich zusammen. Die Briefwahlvorstände III – XII treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13.00 Uhr im Gymnasium Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 72, 54439 Saarburg, zusammen.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| 1. | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
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| 2. | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
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Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
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| dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, |
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| und seine Zweitstimme in der Weise, | |
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| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. |
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Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein für die Bundestagswahl haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).