Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Saarburg-Kahren am Montag, 13.03.2023, um 19 Uhr, in der Dorfscheune in Saarburg-Kahren.
Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Saarburg-Kahren gehören alle Flächen der Gemarkung Kahren,
Gemarkung Saarburg, Flur 33,
Gemarkung Trassem im Gebiet links des Sprenkelbachs und links des Leukbachs (ab der Mündung des Sprenkelbachs in die Leuk)
Zu der Jagdgenossenschaftsversammlung werden hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im Jagdbezirk) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Saarburg-Kahren eingeladen.
Einzeleinladungen an die Jagdgenossen werden nicht versandt.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin/den Ehegatten oder die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte/einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig vom Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein der Jagdgenossenschaft Saarburg-Kahren angehöriges volljähriges Mitglied oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein Jagdgenosse kann höchstens drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Entlastung des Jagdvorstands für die vorangegangene Amtsperiode |
| 3. | Neuwahl des Jagdvorstands für die Amtsperiode 2023-2028 |
| 4. | Verschiedenes und Anfragen |
Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 27.02.2023 bis 13.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 108/113, während der Dienststunden aus (Terminvereinbarung vorab notwendig).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug, Erbschein) anzuzeigen.