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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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LAG Moselfranken

Förderaufrufe für Ehrenamtliche Bürgerprojekte und Kleinstprojekte in Moselfranken

Projekte können bis 15. April eingereicht werden

Das Motto „Mensch-Region-Europa: Auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg“ ist das Leitbild der Lokalen AktionsGruppe (LAG) Moselfranken für die laufende LEADER-Förderperiode. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir unsere Region weiter nach vorne bringen.

Dazu brauchen wir Ihre Ideen für neue Projekte - und dazu bieten wir Ihnen unsere Fördermittel an!

Projektträger können neben Kommunen, Vereinen, Kirchengemeinden und Verbänden auch Privatpersonen und Unternehmen sein. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt. Für neue Projektideen startet die LAG Moselfranken zwei neue Förderaufrufe:

Förderaufruf für Kleinstprojekte

Budget des Förderaufrufs: mind. 100.000 Euro Regionalbudget

(Die aufgerufenen Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung, eine etwaige Erhöhung der Fördermittelhöhe steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die ADD.)

Die förderfähigen Netto-Kosten des Projekts dürfen 20.000 Euro nicht übersteigen, Zuwendungen von weniger als 2.000 Euro können nicht gewährt werden.

Förderfähig sind u.a. verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine Infrastruktureinrichtungen

Antragsberechtigt sind: Kommunen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften

Informationen und Vordrucke: https://www.lag-moselfranken.de/vordrucke-informationen/kleinstprojekte/

Förderaufruf für Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Budget des Förderaufrufs: 40.000 Euro (davon 30.000 Euro Landesmittel und 10.000 Euro Regionale Mittel der Lokalen AktionsGruppe Moselfranken)

(Die aufgerufenen Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und einer Bewilligung durch die ADD)

Grundvoraussetzung ist, dass das Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umsetzt

Antragsberechtigt sind: Vereine, gemeinnützige Organisationen, Gruppe nicht-organisierter Menschen oder Stiftungen

Nicht antragsberechtigt sind: Kommunen, Betriebe, Einzelpersonen oder politische Parteien

Die Höhe der Unterstützung von Einzelprojekten lokaler Akteure beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal bis zu 3.000 Euro pro Einzelprojekt nach Mittelverfügbarkeit, das Investitionsvolumen jedes Einzelprojekts muss mindestens 1.000 Euro betragen

Informationen/Vordrucke unter www.lag-moselfranken.de/vordrucke-informationen/ehrenamtliche-buergerprojekte/

Wichtige Eckdaten zu den Projektaufrufen

Zeitschiene:

Start der Aufrufe: 15. Februar 2023

Einreichungsfrist der Aufrufe: 15. April 2023

Datum der Projektauswahl durch die LAG: 11. Mai 2023

Inhalt des Aufrufs:

Für alle Handlungsfelder des aktuellen LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland können Projekte eingereicht werden:

Handlungsfeld „Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren“

Handlungsfeld „Wirtschaftlich zusammen wachsen“

Handlungsfeld „Sozialen Zusammenhalt stärken“

Der Ablauf des Projektauswahlverfahrens ist in den Informationen zu den einzelnen Förderaufrufen unter www.lag-moselfranken.de unter Aktuelles zu finden.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Antragsunterlagen in die Projektauswahl einbezogen werden können.

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektunterlagen mit der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Ansprechpartner: Matthias Faß

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle: c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Schlossberg 6, Zimmer 1.OG 06

Telefon. 06581 81-165, Fax 06581 81-320

E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

www.lag-moselfranken.de