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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Palzem

Jagdgenossenschaftsversammlung

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Palzem, Ortsteil Palzem, am Donnerstag, 9. März 2023, 20 Uhr im Bürgerhaus Palzem, Römerstraße 5.

Zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung werden hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im Jagdbezirk Palzem, Ortsteil Palzem) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Palzem Ortsteil Palzem eingeladen.

Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Flächen der Gemarkung Palzem mit Ausnahme der im Eigentum der Ortsgemeinde Wincheringen stehenden Flächen des Eigenjagdbezirks “Wittholz“ in Flur 7 und 8. Einzeleinladungen ergehen nicht.

Gemäß § 7 der Jagdgenossenschaftssatzung kann sich jedes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

-

den Ehepartner

-

die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner

-

eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie

-

eine ständig im Dienst von dem Mitglied beschäftigte Person

-

einem derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Mitglied

-

einen die Grundfläche land, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person

Ein Mitglied kann höchstens drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2.

Wahl eines/einer Versammlungsleiters/Versammlungsleiterin

3.

Geschäftsbericht

4.

Kassenbericht

5.

Kassenprüfbericht

6.

Entlastung des Jagdvorstands

7.

Neuwahl des Jagdvorstands

8.

Wahl eines/einer Datenschutzbeauftragten

9.

Verwendung des Reinertrags

10.

Verschiedenes

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Palzem, Ortsteil Palzem, liegt in der Zeit vom 20.02. bis 08.03.2023 zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim Jagdvorsteher Matthias Kohl, Rohlingen, Palzem aus. Die Jagdgenossen sind verpflichtet, Veränderungen hierzu anzuzeigen. Diese Veränderungsanzeigen und Anträge auf Berichtigung sind während des Auslegungszeitraums nur unter Vorlage von amtlichen Nachweisen vorzubringen.

gez. Matthias Kohl, Jagdvorsteher