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Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581-81171 oder 81172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt öffentlich aus:
Bauvorhaben: Ortsgemeinde Merzkirchen, Endstufenausbau Neubaugebiet „Portzer Weg“
Art u. Umfang der Leistung:
Endstufenausbau Neubaugebiet "Portzer Weg":
- 50 cbm Boden lösen
- 40 cbm Schottertragschicht
- 165 m Bordanlage
- 180 m Entwässerungsrinne
- 65 qm Asphalttragschicht
- 810 qm Asphaltbetondeckschicht
- 110 qm Tragdeckschicht
Sanierung Kreuzungsbereich:
- 20 m Bordanlage
- 5 m Entwässerungsrinne
- 120 qm Asphalt fräsen
- 125 qm Asphaltbetondeckschicht
Sanierung Verbindungsweg Kelsen-Portz:
- 45 cbm Boden lösen
- 45 cbm Schottertragschicht
- 60 qm Asphalttragschicht
- 780 qm Tragdeckschicht
Bauherr und Auftraggeber: Ortsgemeinde Merzkirchen, vertreten durch Ortsbürgermeister Peter Hemmerling
Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr.: 10-154-2024
Art des Auftrags: Bauauftrag
Ort der Ausführung: Merzkirchen, NBG „Portzer Weg“
Ausführungsfrist: Beginn: 17. KW 2024
Fertigstellung: 44. KW 2024
Aufteilung in Lose: nein
Zulassung von Nebenangeboten: ja
Pauschalangebote sind nicht zugelassen
Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort
ausschließlich elektronisch unter: www.subreport.de/E15743971
Angaben zum Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform)
Es werden schriftliche Angebote akzeptiert.
Ablauf der Angebotsfrist/Öffnungstermin/Submission: 04.03.2024, 11.00 Uhr
Zuschlags- Bindefrist: 12.04.2024
Nachweis zur Eignung:
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sicherheitsleistung:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gem. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier