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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Kurztext zur Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Der Langtext unter: www.subreport.de/E15743971 ist zu beachten

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581-81171 oder 81172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt öffentlich aus:

Bauvorhaben: Ortsgemeinde Merzkirchen, Endstufenausbau Neubaugebiet „Portzer Weg“

Art u. Umfang der Leistung:

Endstufenausbau Neubaugebiet "Portzer Weg":

- 50 cbm Boden lösen

- 40 cbm Schottertragschicht

- 165 m Bordanlage

- 180 m Entwässerungsrinne

- 65 qm Asphalttragschicht

- 810 qm Asphaltbetondeckschicht

- 110 qm Tragdeckschicht

Sanierung Kreuzungsbereich:

- 20 m Bordanlage

- 5 m Entwässerungsrinne

- 120 qm Asphalt fräsen

- 125 qm Asphaltbetondeckschicht

Sanierung Verbindungsweg Kelsen-Portz:

- 45 cbm Boden lösen

- 45 cbm Schottertragschicht

- 60 qm Asphalttragschicht

- 780 qm Tragdeckschicht

Bauherr und Auftraggeber: Ortsgemeinde Merzkirchen, vertreten durch Ortsbürgermeister Peter Hemmerling

Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung

Vergabe-Nr.: 10-154-2024

Art des Auftrags: Bauauftrag

Ort der Ausführung: Merzkirchen, NBG „Portzer Weg“

Ausführungsfrist: Beginn: 17. KW 2024

Fertigstellung: 44. KW 2024

Aufteilung in Lose: nein

Zulassung von Nebenangeboten: ja

Pauschalangebote sind nicht zugelassen

Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort

ausschließlich elektronisch unter: www.subreport.de/E15743971

Angaben zum Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform)

Es werden schriftliche Angebote akzeptiert.

Ablauf der Angebotsfrist/Öffnungstermin/Submission: 04.03.2024, 11.00 Uhr

Zuschlags- Bindefrist: 12.04.2024

Nachweis zur Eignung:

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Sicherheitsleistung:

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gem. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier