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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Einreichung von Wahlvorschlägen - Kommunalwahl 2024

der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell, des Stadtrates Saarburg, der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Saarburg, der Ortsgemeinderäte Ayl, Baldringen, Fisch, Freudenburg, Greimerath, Heddert, Hentern, Irsch, Kastel-Staadt, Kell am See, Kirf, Lampaden, Mandern, Mannebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Paschel, Schillingen, Schoden, Schömerich, Serrig, Taben-Rodt, Trassem, Vierherrenborn, Waldweiler, Wincheringen und Zerf, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der vorgenannten Ortsgemeinden, für die Wahl der Ortsbeiräte im Ortsbezirk Kahren der Stadt Saarburg sowie im Ortsbezirk Palzem der Ortsgemeinde Palzem, für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers in den Ortsbezirken Kahren und Krutweiler der Stadt Saarburg, in den Ortsbezirken Beuren und Meurich der Ortsgemeinde Kirf, in den Ortsbezirken Dittlingen, Kelsen, Körrig, Merzkirchen, Portz, Rommelfangen und Südlingen der Ortsgemeinde Merzkirchen, in den Ortsbezirken Dilmar, Esingen, Helfant, Kreuzweiler, Palzem und Wehr der Ortsgemeinde Palzem, dem Ortsbezirk Hamm der Ortsgemeinde Taben-Rodt sowie den Ortsbezirken Bilzingen und Söst der Ortsgemeinde Wincheringen.

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg vom 25. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024, abgedruckt in den Kreisnachrichten dieser Ausgabe (Nr. 7/2024) wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Die Zahl der zu wählenden Rats-/Ortsbeiratsmitglieder, die Höchstzahl der Bewerberinnen/der Bewerber je Wahlvorschlag sowie die Mindestzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften je Wahlvorschlag durch zum jeweiligen Rat/Ortsbeirat wahlberechtigte Personen ergibt sich aus der nachstehenden Zusammenstellung. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl der Räte/Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl der Stadt-/Ortsbürgermeisterin, des Stadt-/Ortsbürgermeisters, der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Die Mindestzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Wahl der Stadt-/ Ortsbürgermeisterin, des Stadt-/Ortsbürgermeisters entspricht der Zahl der Unterstützungsunterschriften für die Wahlvorschläge zu den jeweiligen Räten. Für die Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers sind aufgrund der Regelung des § 16 Abs. 2 KWG keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden:

1. Wahlvorschläge zur Wahl des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell beim Wahlleiter der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 1. OG Raum 13, 54439 Saarburg, oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 1. OG Raum 20 und 21, 54439 Saarburg,

2. Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates Saarburg/der Ortsgemeinderäte beim Wahlleiter der Stadt Saarburg bzw. beim Gemeindewahlleiter in

- Saarburg, bei der Stadt Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg

- Ayl, bei der Ortsgemeinde Ayl, Biebelhausener Straße 49, 54441 Ayl

- Baldringen, bei der Ortsgemeinde Baldringen, Ringstraße 4, 54314 Baldringen

- Fisch, bei der Ortsgemeinde Fisch, In der Heinert 10, 54439 Fisch

- Freudenburg, bei der Ortsgemeinde Freudenburg, König-Johann-Straße 36, 54450 Freudenburg

- Greimerath, bei der Ortsgemeinde Greimerath, Hochwaldstraße 50, 54314 Greimerath

- Heddert, bei der Ortsgemeinde Heddert, Gartenfeldstraße 1, 54429 Heddert

- Hentern, bei der Ortsgemeinde Hentern, Bahnhofstraße 27, 54314 Hentern

- Irsch, bei der Ortsgemeinde Irsch, In der Tref 14, 54451 Irsch

- Kastel-Staadt, bei der Ortsgemeinde Kastel-Staadt, König-Johann-Straße 29, 54441 Kastel-Staadt

- Kell am See, bei der Ortsgemeinde Kell am See, Kirchstraße 11, 54427 Kell am See

- Kirf, bei der Ortsgemeinde Kirf, Brunnenhof, 54441 Kirf

- Lampaden, bei der Ortsgemeinde Lampaden, Bergstraße 3, 54316 Lampaden

- Mandern, bei der Ortsgemeinde Mandern, Niederkell 18, 54429 Mandern

- Mannebach, bei der Ortsgemeinde Mannebach, Brunnenstraße 1, 54441 Mannebach

- Merzkirchen, bei der Ortsgemeinde Merzkirchen, Raiffeisenstraße 8, 54439 Merzkirchen

- Ockfen, bei der Ortsgemeinde Ockfen, Hauptstraße 53, 54441 Ockfen

- Palzem, bei der Ortsgemeinde Palzem, Wehr, Zum Moselufer 5, 54439 Palzem

- Paschel, bei der Ortsgemeinde Paschel, Im Schillertshaag 2, 54314 Paschel

- Schillingen, bei der Ortsgemeinde Schillingen, Wiesenstraße 3, 54429 Schillingen

- Schoden, bei der Ortsgemeinde Schoden, Paulusweg 35, 54441 Schoden

- Schömerich, bei der Ortsgemeinde Schömerich, Kimmlerhof 5, 54314 Schömerich

- Serrig, bei der Ortsgemeinde Serrig, Saarsteinstraße 26, 54455 Serrig

- Taben-Rodt, bei der Ortsgemeinde Taben-Rodt, Am Rodter Fels 7, 54441 Taben-Rodt

- Trassem, bei der Ortsgemeinde Trassem, Brückenstraße 34, 54441 Trassem

- Vierherrenborn, bei der Ortsgemeinde Vierherrenborn, Neunhäuser Straße 4, 54314 Vierherrenborn

- Waldweiler, bei der Ortsgemeinde Waldweiler, Steinberger Straße 25, 54429 Waldweiler

- Wincheringen, bei der Ortsgemeinde Wincheringen, Heesterter Straße 11, 54457 Wincheringen

- Zerf, bei der Ortsgemeinde Zerf, Trierer Straße 4 a, 54314 Zerf

oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 1. OG Raum 20 und 21, 54439 Saarburg.

3. Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in

- Saarburg, beim Ersten Beigeordneten, Soulac-Straße 9, 54439 Saarburg

- Baldringen, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Birkenweg 7, 54314 Baldringen

- Kastel-Staadt, beim Ersten Ortsbeigeordneten, König-Johann-Straße 45, 54441 Kastel-Staadt

- Kell am See, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Bahnhofstraße 24, 54427 Kell am See

- Kirf, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Zum Altenberg 2, 54441 Kirf

- Lampaden, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Mühlenweg 1, 54316 Lampaden

- Mandern, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Im Wiesengrund 8, 54429 Mandern

- Mannebach, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Nitteler Straße 21, 54441 Mannebach

- Palzem, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Im Werelswald 8, 54439 Palzem

- Schillingen, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Zum Weiherdamm 8, 54429 Schillingen

- Taben-Rodt, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Weierfeld 26, 54441 Taben-Rodt

- Waldweiler, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Hauptstraße 45, 54429 Waldweiler

- Wincheringen, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Neustraße 1, 54457 Wincheringen

- Zerf, beim Ersten Ortsbeigeordneten, Mühlenflur 14, 54314 Zerf.

Die Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in den Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Greimerath, Heddert, Hentern, Paschel, Merzkirchen, Ockfen, Paschel, Schoden, Schömerich, Serrig, Trassem und Vierherrenborn sind beim Gemeindewahlleiter (s. IV Ziff. 1) einzureichen.

Die Wahlvorschläge können jedoch ebenfalls beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 1. OG Raum 20 und 21, 54439 Saarburg, eingereicht werden.

4. Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsbeirates im Ortsbezirk Kahren der Stadt Saarburg bzw. im Ortsbezirk Palzem der Ortsgemeinde Palzem

sind beim Wahlleiter der Stadt Saarburg bzw. der Ortsgemeinde Palzem (s. IV Ziff. 1) oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6,

1. OG Raum 20 und 21, 54439 Saarburg, einzureichen.

5. Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers in den im Betreff genannten Ortsbezirken

sind mit beim Wahlleiter der Stadt Saarburg bzw. dem jeweiligen Gemeindewahlleiter (s. IV Ziff. 1) oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 1. OG Raum 20 und 21, 54439 Saarburg, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Saarburg, Ayl, Baldringen, Fisch, Freudenburg, Greimerath, Heddert, Hentern, Irsch, Kastel-Staadt, Kell am See, Kirf, Lampaden, Mandern, Mannebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Paschel, Schillingen, Schoden, Schömerich, Serrig, Taben-Rodt, Trassem, Vierherrenborn, Waldweiler, Wincheringen, Zerf, den 02.02.2024
Der Wahlleiter der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für die Wahl des Verbandsgemeinderates, die Wahlleiter der Stadt Saarburg für die Wahl des Stadtrates, der Stadtbürgermeisterin/ des Stadtbürgermeisters, des Ortsbeirates und der Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher
Die Wahlleiterin und die Wahlleiter der Ortsgemeinden für die Wahl der Ortsgemeinderäte, der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters, des Ortsbeirates und der Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher