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Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581 81-171 oder 81-172, E-Mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt für die Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell öffentlich aus:
Bauvorhaben: Endstufenausbau Neubaugebiet „Erlenbungert II“ in der Ortsgemeinde Serrig
Art u. Umfang der Leistung:
ca. 850 cbm Aushub
ca. 1390 m Bordanlagen (Rund-,Hoch- und Tiefbord)
ca. 485 m Rinnenplatten
ca.1820 qm Planum
ca. 390 cbm Schottertragschicht/Frostschutzschicht
ca. 450 qm Gehweg in Pflasterbauweise
ca. 130 t Asphalttragschicht
ca. 2090 qm Asphaltbinderschicht
ca. 2110 qm Asphaltdeckschicht
einschließlich Nebenarbeiten
Bauherr und Auftraggeber: Ortsgemeinde Serrig, vertreten durch Ortsbürgermeisterin Vanessa Hallmanns
Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr.: 14-126-2025
Art des Auftrags: Bauleistung
Ort der Ausführung: Neubaugebiet „Erlenbungert II“ in der Ortsgemeinde Serrig
Ausführungsfrist: Baubeginn: 19. KW 2025
Fertigstellung: 42. KW 2025
Aufteilung in Lose: nein
Zulassung von Nebenangeboten: ja, Pauschalangebote sind nicht zugelassen
Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort
ausschließlich elektronisch unter: https://www.subreport.de/E28759433
Angaben zum elektr.Vergabeverfahren:
Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform).
Es werden schriftliche Angebote akzeptiert.
Ablauf der Angebotsfrist/Öffnungstermin/Submission: 17.03.2025, 10.30 Uhr
Zuschlags- Bindefrist: 17.04.2025
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See
Nachweis zur Eignung: Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, Vordruck 124, ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Sicherheitsleistung:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gem.§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gem. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier