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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Aufruf an Hundehaltende

Verunreinigungen durch Hunde

In den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen.

Hundehalter werden darauf hingewiesen, Hundekot nicht achtlos liegen zu lassen, sondern unverzüglich zu beseitigen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anleinpflicht von Hunden innerhalb der bebauten Ortslage auf öffentlichen Wegen und Anlagen hingewiesen. Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde auf den öffentlichen Wegen anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern.

Zuwiderhandlungen gegen vorgenannte Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Anleinpflicht

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anleinpflicht von Hunden innerhalb der bebauten Ortslage auf öffentlichen Wegen und Anlagen hingewiesen. Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde auf den öffentlichen Wegen anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Anmeldung zur Hundesteuer

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell bittet Hundehalter, die es bisher versäumt haben, ihre im Haushalt lebenden Hunde zur Hundesteuer anzumelden.

Ein nicht gemeldetes Tier stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die laut Hundesteuersatzung der jeweiligen Ortsgemeinden/Stadt mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Hundehalter, die ihre Hunde bisher nicht angemeldet haben, werden gebeten, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell entweder telefonisch 06581 81-420 bzw. -421 oder per E-Mail: abgaben@saarburg-kell.de in Verbindung zu setzen.

Hierfür steht auch ein Anmeldeformular auf der Homepage der Verwaltung unter www.saarburg-kell.de (unter „Bürger und Verwaltung“ - „Formulare und Vordrucke“) zum Download bereit.