Die diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Freitag, 17. März 2023 um 20.00 Uhr im Gasthaus „Die Winzerpost“, Marktplatz 1 in Zerf, statt, zu der hiermit gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Zerf 1 vom 27. Mai 2013 eingeladen wird. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Bericht über das abgelaufene Jagdjahr 2022/2023 |
| 2. | Kassenbericht |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer |
| 4. | Entlastung des Vorstands |
| 5. | Grundsatzbeschluss zur jährlichen Auszahlung |
| 6. | Festlegung der Jagdgeldauszahlung 2023/24 |
| 7. | Neuwahl des Jagdvorstands |
| 8. | Wahl der Kassenprüfer |
| 9. | Wahl eines/einer Datenschutzbeauftragten |
| 10. | Wirtschaftswegesanierung |
| 11. | Verschiedenes |
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zerf 1 liegt vom 27. Februar bis 16. März 2023 zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim Kassierer Raimund Kramp, Schulstraße 24 in Zerf aus. Die Jagdgenossen sind verpflichtet, Veränderungen hierzu anzuzeigen. Diese Veränderungsanzeigen und Anträge auf Berichtigung sind während des Auslegungszeitraums nur unter Vorlage von amtlichen Nachweisen vorzubringen.