Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den nächsten Wochen erhalten Sie von unserer Verbandsgemeindeverwaltung die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023. Sie werden feststellen, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) um 45 Prozent auf 345 Prozent und Grundsteuer B (Baugrundstücke) um 25 Prozent auf 465 Prozent erhöht wurden. Diese Erhöhungen wurden wegen des neuen Landesfinanzausgleichgesetzes der Landesregierung erforderlich.
Die Neuregelung dieses Gesetzes war notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in 2020 den kommunalen Finanzausgleich wiederholt für verfassungswidrig erklärt hat. Er stellte fest, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land unzureichend ist.
Nach dem neuen Landesfinanzausgleichgesetz erhalten die meisten Kommunen, vor allem die in den ländlichen Regionen, jedoch weiterhin keine adäquate Finanzausstattung seitens des Landes Rheinland-Pfalz. Sie werden aber genötigt die Hebesätze für ihre Steuern (Grund- und Gewerbesteuern) teils kräftig zu erhöhen. Tun sie dies nicht, versagt das Land ihnen bei nicht ausgeglichenem Haushalt sämtliche freiwilligen Ausgaben sowie erforderliche Investitionskredite und mögliche Fördergelder.
Dieses Risiko wollen wir für Schillingen nicht eingehen und haben deshalb in der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022 die Erhöhung der Hebesetze wie oben beschrieben beschlossen. Es sind aber nicht die Gemeinderatsmitglieder die vor Ort die Steuern erhöhen wollen, sie werden vielmehr von der Landesregierung dazu gezwungen. Ich bitte Sie daher ihren absolut verständlichen Ärger an die Landesregierung zu richten und nicht an die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder.