Am Donnerstag, 07.03.2024 findet um 20 Uhr im Clubheim MSC Zerf, Hauptstraße 32, die diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung statt, zu der hiermit gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Zerf II vom 02.05.2013 eingeladen wird. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden, volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Tagesordnung:
Begrüßung und Bericht über die abgelaufenen Jagdjahre
Kassenbericht 2023/2024
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstands
Festlegung der Jagdgeldauszahlung
Wahl der Kassenprüfer für 2024
Verschiedenes
Gemäß § 2(2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Zerf II vom 02.05.2013 sind Eigentumsveränderungen von den Veräußerern dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses anzuzeigen. Die Änderungen sind bis 07.03.2024 mitzuteilen.