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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

Aufstellung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell;

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen einen Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Photovoltaik“ für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.06.2024 bis einschl. 19.07.2024.

In seinen Sitzungen am 29.10.2024 und am 10.12.2024 hat der Verbandsgemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, die Planung nach Anpassung an die Beschlussfassung gemäß §3(2) sowie §4 (2) BauGB offenzulegen.

Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von erdgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanalgen auf insgesamt 12 Standorten mit einer Gesamtfläche von 180,2 ha realisiert werden.

Standort

Ortsgemeinde

Flächengröße

Schillingen- Tannenhof

Schillingen

17,4 ha

Mandern II

Mandern

19,8 ha

Manderner Rodung

Mandern

7,3 ha

Waldweiler-Am Hasenberg

Waldweiler

12,8 ha

Baldringen

Baldringen

16,4 ha

Lampaden- Niedersehr

Lampaden

19,3 ha

Irsch- Scheib

Irsch

19,1 ha

Mannebach

Mannebach

15,5 ha

Ayl- Tobiashaus

Ayl

14,5 ha

Wincheringen IV

Wincheringen

12,0 ha

Merzkirchen

Merzkirchen

6,8 ha

Beuren II

Kirf

19,3 ha

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025

unter der Internetadresse:

www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/

Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:

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Planzeichnung FNP „Photovoltaik“ Blatt Ost

-

Planzeichnung FNP „Photovoltaik“ Blatt West

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Begründung zum Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „Photovoltaik“

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Steckbriefe der umweltprüfungspflichtigen FNP-Änderungsflächen

-

FFH- Vorprüfungen für die Flächen Beuern II, Irsch, Mandern II, Manderner Rodung, Mannebach, Waldweiler

-

Gutachten über Brutvogeluntersuchungen und Biotoptypenkartierungen für die Flächen Schillingen- Tannenhof, Irsch, Lampaden, Mandern II

-

Steuerungsrahmen für PV-Flächenanlagen inkl. Karte

-

Landschaftsplan der VG Saarburg

-

Landschaftsplan der VG Kell am See

-

Übersichtskarte „Geplante Sonderbauflächen für PV-Freiflächenanlagen“

-

Übersichtskarte „Geplante Sonderbauflächen für PV-Freiflächenanlagen und Biotopverbund“

-

Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung

Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 1 46 während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).

Es liegen folgende umweltrelevanten Informationen vor:

-

Städtebauliche Begründung

Hier wird u. a. dargelegt, welche Umweltbelange bei der Standortfindung berücksichtigt wurden.

-

Umweltbericht

Er enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die Ausweisung von Sonderbauflächen für Solarenergienutzung vorbereitet werden (baubedingte, anlagenbedingte, betriebsbedingte).

Im Einzelnen werden Aussagen zu den Umweltschutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope, Funktionsverlust des Biotopverbunds, Beeinträchtigung von Tierarten, Beeinträchtigung ausgewiesener Schutzgebiete), Boden, Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und seine Gesundheit getroffen. Mögliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans absehbar sind, werden beschrieben (Bestand, Nutzungen, Umweltziele und betroffene Schutzgüter). Es werden außerdem Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von schädlichen Umwelteinwirkungen vorgeschlagen, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung berücksichtigt werden sollen.

-

Landschaftsplan der ehemaligen VG Kell am See und der ehemaligen VG Saarburg

Der Landschaftsplan als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan beschreibt die gesamträumlichen Zusammenhänge der Umweltschutzgüter in der Verbandsgemeinde.

-

Gutachten zu einzelnen Sonderbauflächen für Photovoltaik-Nutzung

o

Sonderbaufläche Mandern II - Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung

o

Sonderbaufläche Irsch - Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung

o

Sonderbaufläche Lampaden-Niedersehr -

Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung

o

Sonderbaufläche Schillingen-Tannenhof -

Brutvogelkartierung und Biotoptypenkartierung

-

FFH-Vorprüfungen

o

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Beuren II

(FFH-Gebiet „Kalkwälder bei Palzem“)

o

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Irsch

(FFH-Gebiet „Serriger Bachtal und Leuk und Saar“)

o

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Mannebach

(FFH-Gebiet „Nitteler Fels und Nitteler Wald“)

o

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Mandern II

(FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“)

o

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Manderner Rodung (FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“)

o

FFH-Vorprüfung für die Sonderbaufläche Waldweiler

(FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“)

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:

Themenübergreifend

-

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Hinweise zur Verträglichkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Naturparks, zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild, zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung und zu Ausgleichsmaßnahmen, zur Betroffenheit von gesetzlich geschützten Biotopen, zum Biotopverbund, zur FFH-Verträglichkeit, zu möglichen kumulativen Wirkungen sowie zur Betroffenheit naturschutzrechtlich festgelegter Kompensationsflächen

-

Planungsgemeinschaft Region Trier

Hinweise zur Sicherung gut geeigneter landwirtschaftlicher Nutzflächen, zur Sicherung von Wasservorkommen, zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und zum Immissionsschutz,

-

Private Anregungen

Hinweise auf möglicherweise schädliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Wald, Forst- und Landwirtschaft

-

Landwirtschaftskammer und Bauern- und Winzerverband Trier-Saarburg

Hinweise zu möglichen Auswirkungen allgemein auf agrarstrukturelle Belange und konkret auf landwirtschaftliche Betriebe

-

Forstamt Saarburg

Hinweise auf die Betroffenheit forstlicher Flächen und auf einzuhaltende Schutzabstände zu Waldrändern

Schutzgut Mensch

-

SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht

Hinweise zum Immissionsschutz

Schutzgut Wasser

-

SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zur Starkregenvorsorge, zu Altablagerungen und zu Oberflächengewässern

Schutzgut Boden

-

Landesamt für Geologie und Bergbau

Hinweise zu Boden und Baugrund sowie zu Rohstoffabbauflächen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

-

SGD Nord Obere Naturschutzbehörde

Hinweis auf die Betroffenheit von bestehenden naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen

Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Hinweis zu möglicherweise betroffenen Kulturdenkmälern und zu archäologischen Fundstellen

-

SGD Nord Obere Naturschutzbehörde

Hinweis zur Betroffenheit der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück

Stellungnahmen können während der vorgenannten Fristen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mailanschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

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montags bis freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

-

donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr

-

donnerstags (zusätzlich nach Vereinbarung) von 16.00 - 18.00 Uhr

Saarburg, 21.02.2025
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister