Gesucht wird für den OT Klein-Gerau eine Person, die für das Schiedsamt ehrenamtlich wirken möchte.
Der zeitliche Aufwand für diese Stelle ist überschaubar. Gerne beantworten wir im Voraus Ihre Fragen zu diesem Ehrenamt.
Interessierte Personen, die sich zur Neu- bzw. Wiederwahl stellen möchten, melden sich bitte im Vorzimmer des Bürgermeisters bei Frau Nicole Sawallisch, Tel. 1788-21 oder per E-Mail: n.sawallisch@buettelborn.de
Ausführliche Informationen zum Hessischen Schiedsamt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.buettelborn.de/dokumente/ortsgericht/schiedsamt-flyer.pdf?cid=dg oder unter www.schiedsamt.de
Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bewerben.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Der Rat oder die Bezirksvertretung der Gemeinde wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist.