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Büttelborner Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Notizen aus dem Rathaus
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Schöffenwahl 2023 - Jetzt als Schöffe bewerben

Welche rechtlichen Anforderungen muss ich erfüllen?

1.

Du bist über 25 und unter 70 Jahre alt. Das besagt der § 33 Nr. 1 und 2 GVG. Der Stichtag ist der 01. Januar 2024 (Beginn der Amtsperiode). Wenn du an diesem Tag 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt bist, kannst du in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

2.

Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft (§ 31 GVG) und beherrschst die deutsche Sprache.

3.

Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung.

4.

Du bist straffrei (§ 32 GVG). Das heißt, dass du aufgrund einer Verurteilung nicht mehr die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden bist.

5.

Du darfst nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen sein (§ 44 a DRiG).

Welche charakterlichen Anforderungen muss ich erfüllen?

1.

Du bist vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst. Selbst wenn Verteidiger oder Angeklagte dich provozieren oder dir unsympathisch sind, musst du unvoreingenommen bleiben.

2.

Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe solltest du erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden besitzen (§ 35 Abs. 2 Satz 2 JGG). Das können ehrenamtliche Qualifikationen sein, wie in Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, in Schulen oder Sportvereinen, als Ausbilder in einem Unternehmen sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten.

3.

Du bist meinungsstark und überzeugungsfähig, ohne querulatorisch zu sein. Du lässt dich von besseren Argumenten überzeugen, ohne opportunistisch zu sein.

4.

Du bist in der Lage, kluge Fragen zu stellen und den Beratungen inhaltlich zu folgen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Jugend- und Erwachsenen-Schöffenamt?

Jugendschöffinnen und -schöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Daher sollten sie Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Du kannst entscheiden, ob du dich für Strafsachen gegen Erwachsene oder Jugendliche bewerben willst.

Weitere Antworten rund um das Thema Schöffenwahl findet man unter www.schoeffenwahl2023.de/faq

Dort gibt es auch die Bewerbungsformulare zum Download.

Bewerbungen bitte bis zum 17. April 2023 an

Gemeinde Büttelborn

z.H. Büro des Bürgermeisters

Mainzer Straße 13

64572 Büttelborn