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Büttelborner Nachrichten
Ausgabe 15/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Sirenenerprobung

Am Mittwoch, den 26.04.2023, findet im Kreis Groß-Gerau eine Erprobung der örtlichen Sirenenanlagen statt. Der Probebetrieb dient der technischen Prüfung der Anlagen und der Information der Bevölkerung über die Bedeutung der Signale. Beim kommenden Sirenenbetrieb wird kreisweit folgendes Signal mit folgender Bedeutung ausgelöst:

zwischen 11.00 - 11.30 Uhr

1 Minute andauernder Heulton

(auf- und abschwellend);

Bedeutung: Rundfunkgeräte einschalten, auf Durchsagen achten!

Das Signal dient im Gefahrenfall zur Warnung der Bevölkerung, die damit im Ernstfall aufgefordert wird, das eigene Verhalten auf die besondere Situation hin auszurichten und nähere Hinweise dem regionalen Rundfunk oder den Medien zu entnehmen. Der Warnton unterscheidet sich deutlich von dem möglichen zweiten Sirenensignal, einem zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute Länge, mit dem der Feuerwehralarm akustisch anzeigt wird.

Mit dem Sirenenprobebetrieb verbunden erfolgen Testläufe und Probewarnungen der elektronischen Warn- und Informationssysteme KATWARN und hessenWarn.

Auch im Ernstfall warnt der Kreis Groß-Gerau parallel über die beiden Systeme (Sirenen und Apps). Durch das Sirenensignal zur „Warnung der Bevölkerung“ in Kombination mit den Warn-Apps besteht die Möglichkeit einen sehr großen Empfängerkreis zu unterrichten.

Weitere Informationen auch unter http://www.gg112.de/indes.php/download/flyer-und-broschueren. Für Rückfragen der Bevölkerung zum Probealarm steht ebenso die Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 1788-80 zur Verfügung.

Gemeinde Büttelborn
- Gemeindevorstand/Bürgermeister -
Büttelborn, den 29.03.2023, OA/Bl