Die Gemeindevertretung der Gemeinde Büttelborn hat in ihrer Sitzung am 26.06.2019 diese Änderung der Abfallgebührensatzung beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:
§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 6. März 2013 (GVBl. S. 80) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), §§ 1 bis 6 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247)
Artikel 1
Änderung von § 1 Abs. 2 der Abfallgebührensatzung
In § 1 Abs. 2 Satz 4 wird „7,16 EURO pro Wohneinheit/Wohnung“ durch „2,50 EURO pro Wohneinheit/Wohnung“ und „2,30 EURO monatlich für jede Person“ durch „0,95 EURO monatlich für jede Person“ ersetzt. In § 1 Abs. 2 wird Satz 5 wird „5,62 EURO pro Wohneinheit/Wohnung“ durch „2,00 EURO pro Wohneinheit/Wohnung“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung von § 1 Abs. 6 der Abfallgebührensatzung
Die Aufzählung hinter § 1 Abs. 6 Satz 6 wird wie folgt neu gefasst:
240 l Restmülltonne — 3,04 EURO
1,1 cbm Container Restmüll — 13,92 EURO
120 l Biotonne — 2,89 EURO
240 l Papiertonne — 0,11 EURO
1,1 cbm Papiercontainer — 0,51 EURO
Artikel 3
Änderung von § 2 Abs. 1 der Abfallgebührensatzung
Die Aufzählung hinter § 2 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
1,1 cbm Container | wöchentliche Leerung | 55,68 EURO |
je 240 l Tonne | 3,04 EURO |
Artikel 4
Änderung von § 2 Abs. 2 der Abfallgebührensatzung
In § 2 Abs. 2 wird „11,25 EURO“ durch „5,78 EURO“ ersetzt.
Artikel 5
Änderung von § 2 Abs. 3 der Abfallgebührensatzung
Die Aufzählung hinter § 2 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
je 240 l Tonne | 4-wöchige Abfuhr | 0,11 EURO |
je 1,1 cbm Container | 2-wöchige Abfuhr | 1,02 EURO |
Artikel 6
Änderung von § 2a der Abfallgebührensatzung
In § 2a werden „7,16 EURO“ durch „2,50 EURO“, „2,30 EURO“ durch „0,95 EURO“ und „5,62 EURO“ durch „2,00 EURO“ ersetzt.
Artikel 7
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.