(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetzt und den aufgrund des Kommunalwahlgesetztes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden im Sinne von §5 Bekanntmachungsverordnung durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde Büttelborn unter www.buettelborn.de unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht. Zudem hat die Gemeinde in ihrem Amtsblatt „Büttelborner Nachrichten“ im Sinne von §1 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen.