Büttelborn
Auskunftssperren/Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde der Gemeinde Büttelbom grundsätzlich aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln, u.a. an: 1. öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören(§ 42 Abs. 3, Satz 2 BMG), 2. Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- …