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Büttelborner Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Notizen aus dem Rathaus
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Endausbau der Verkehrsnebenflächen im Gewerbegebiet "GE II"

Die Gemeinde Büttelborn plant den Endausbau der Verkehrsnebenflächen im Gewerbegebiet „GE II", einschließlich der Herstellung von öffentlichen Parkständen getrennt für Lkw und Pkw. Die Herstellung von Begleitgrünstreifen und Baumbepflanzung ist ebenfalls geplant. Im Zuge der Maßnahme werden 2 St. Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden (zunächst ohne Ausstattung, Wartehäuschen folgen zu einem späteren Zeitpunkt). Des Weiteren werden mehrere ungesicherte barrierefreie Querungen mit Sonderborden hergestellt. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 1 Jahr.

Die endauszubauenden Nebenflächen sind an den Grundstücksgrenzen bereits mittels Tiefborden eingefasst. Die Tiefborde bleiben erhalten. Änderungen an den Einfriedigungen der Grundstücke sind während der Baumaßnahmen nicht erforderlich. Auch die Bord- und Rinnenanlagen zur Fahrbahn hin bleiben bestehen. Die Fahrbahn des Gewerbegebiets ist bereits endausgebaut. Vereinzelt werden stark beschädigte Borde ausgetauscht.

Die Nebenflächen besitzen derzeit als oberen Abschluss eine Oberfläche aus bituminöser Tragdeckschicht. Die Tragdeckschicht wird ausgebaut und in den geplanten Gehwegflächen durch Rechteckpflaster und taktile Plattenelemente ersetzt. Im Bereich von Grundstückszufahrten werden die gepflasterten Gehwege unterbrochen und statt dessen wird Asphalt eingebaut. Bereiche die gemäß Bebauungsplan zu Parkplätzen für Pkw oder Lkw werden, werden in Asphaltbauweise hergestellt.

Im Bereich der Nebenflächen sind gemäß Bebauungsplan Grünflächen mit Baumbepflanzungen, ein Blühstreifen und Baumquartieren mit Baumscheibe anzulegen.

Die Ausführung des Endausbau ist in ca. 12 St. ähnlich großen Abschnitten von jeweils ca. 1.000 m² vorgesehen, um die ansässigen Gewerbebetriebe so wenig wie möglich zu stören. Einschränkungen an Grundstückszufahrten werden möglichst auf ein Minimum reduziert.

Dort wo Grundstückseinfahrten nicht breit genug sind um halbseitig zu arbeiten, müssen ggfs. temporäre Ersatzzufahrten geschaffen werden.