Die Gemeindevertretung der Gemeinde Büttelborn hat in der Sitzung am 14.09.2022 dem Gemeindevorstand gem. § 114 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für die geprüften Jahresabschlüsse 2016 bis 2019 auf Grund der Prüfberichte des Fachbereichs Revision des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau vom 01.07.2022 Entlastung erteilt.
Der Entlastungsbeschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt gemacht:
Beschluss der Gemeindevertretung
Für die geprüften Rechnungsjahre 2016 bis 2019 wird Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 HGO erteilt.
Auslegungshinweis:
Die Jahresabschlüsse 2016 bis 2019 werden in der Zeit vom 04.10.2020 bis 12.10.2022 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Büttelborn, Mainzer Straße 13, 64572 Büttelborn, Zimmer 103 öffentlich ausgelegt