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Büttelborner Nachrichten
Ausgabe 39/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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6. FNP-Änderung Amtliche Bekanntmachung 25.09.2026

Betr.:

Bauleitplanung der Gemeinde Büttelborn;

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Zehnthöbel, 1. Änderung" im Ortsteil Worfelden

hier:

Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplanesgem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Büttelborn hat in ihrer Sitzung am 25.04.2018 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Zehnthöbel" im Ortsteil Worfelden gemäß §13a BauGB gefasst.

Die in der 1. Änderung des Bebauungsplans getroffenen Festsetzungen weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch diese Festsetzungen nicht beeinträchtigt. Daher wurde der Flächennutzungsplan gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Die Wohn- und Sonderbauflächen werden in die Plandarstellung eingefügt. Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büttelborn dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Seniorenpflegezentrums im Bereich „An der Trift / Ecke Heißgraben" und des Erhalts des Spielplatzes direkt angrenzend.

Der betroffene Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich Worfeldens, nördlich des Heißgrabens. Er umfasst zum Zeitpunkt der Amtlichen Bekanntmachung folgende Flurstücke in der Flur 6 der Gemarkung Worfelden: Nummer 413/1, 414/5448/1, 448/2, 448/3, 448/4 sowie 449. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung handelte es sich um die Flurstücke 413, 414, 448 und 449. Der Bereich hat eine Größe vonca. 0.99 ha. Die Abgrenzungen des Bereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch die gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gemäß § 13a Abs 2 Nr. 2 und §6 Abs. 1 und 2 BauGB wird die Berichtigung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes kann beim Fachdienst 41 - Allgemeine Bauverwaltung, Orts- und Regionalplanung - im Rathaus der Gemeinde Büttelborn, Mainzer Straße 13 in 64572 Büttelborn, eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten des Rathauses ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Fachdienst 41 unter 06152/1788-50 möglich:

Montag:

8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag

: 8:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

: n. V.

Donnerstag:

8:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:

8:00 bis 12:00 Uhr

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Büttelborn unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Büttelborn, den 08.09.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Büttelborn
gez. Marcus Merkel (Bürgermeister)