Liebe Bürgerinnen und Bürger,
derzeit erreichen mich mehrere Anrufe bzw. E-Mails zu den versendeten Abgaben-Bescheiden für das Jahr 2025 und in den Gesprächen mit zahlreichen Büttelbornern, Worfeldern und Klein-Gerauern werde ich auf die Veränderungen bei der Grundsteuer B angesprochen und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen. Ich versuche mit diesem Post ein wenig mehr Klarheit zu schaffen, denn vor allem in Wahlkampfzeiten gehen Informationen auch gerne einmal durcheinander bzw. werden Themen vermengt.
Um wieder Ordnung in das Thema zu bringen, habe ich die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst.
Anpassung der Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform und Resolution Abgabenreduktion
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Büttelborn erhalten in diesen Tagen die Bescheide zur neu berechneten Grundsteuer. Im Zuge der Grundsteuerreform des Bundes musste auch die Gemeinde Büttelborn ihre Grundsteuerhebesätze neu festlegen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde in der Gemeindevertretung im Haushaltssicherungskonzept bereits in 2024 auf 870% (vorher: 640%) - gültig ab 1. Januar 2025 - festgesetzt und mehrheitlich durch die Gemeindevertretung beschlossen.
Wichtige Einnahmequelle zur Sicherung der Lebensqualität
Der Grundsteuerertrag der Gemeinde Büttelborn liegt in 2025 bei ca. 4,4 Mio. € Euro. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 1,567 Mio. € und trotz dieser geplanten Mehreinnahmen und einer mehr als stabilen Gewerbesteuer, reichen die vereinnahmten Mittel nicht aus, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Die Grundsteuer B trägt dann in 2025 mit etwa 15 Prozent zu den Einnahmen der Gemeinde bei und ist damit eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde, um die Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger in allen Altersklassen finanzieren zu können. Dazu zählen unter anderem die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, die Förderung der Vereine, die Reinigung der Spielplätze, die Sanierung der Liegenschaften, der Brandschutz und noch vieles mehr.
Die Anforderungen an Kommunen steigen, die Kostenverteilung bleibt aus
Die Gemeinde Büttelborn liegt mit ihrem angepassten Grundsteuer-Hebesatz im Vergleich mit anderen Kommunen des Kreises Groß-Gerau im Mittelfeld, sprich wir haben alle die gleichen Probleme und zwar egal welcher politischer Couleur der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin angehören.
Die Gemeinden haben in den vergangenen Jahren eine stetig höhere Abgabelast an den Kreis Groß-Gerau in Form der Kreis-und Schulumlage zu entrichten und Aufgaben wie den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in den Kitas bekommen. Allerdings sind diese Aufgaben nicht mit ausreichenden Finanzmitteln übertragen worden. Besonders bei der Kinderbetreuung geht es um Millionenbeträge. Für unsere drei Ortsteile Büttelborn, Klein-Gerau und Worfelden schlägt dies mit rund 9 Mio. € zu Buche. Unter anderem stellt das Land Hessen die ersten sechs Stunden der Kinderbetreuung kostenlos. Hohe Tarifabschlüsse und gestiegene Kosten beim Betreuungspersonal vergrößern die Unterdeckung jährlich, da der Landesanteil seit Jahren unverändert bleibt.
Die Kommunen wehren sich
Im Kreis Groß-Gerau haben die Bürgermeister/in sich deshalb überparteilich zusammengeschlossen und auf diese Missstände hingewiesen. Die Kreis-Bürgermeister/in fordern daher eine Neuordnung der Verteilsystematik von Steuergeldern. Landkreise und Kommunen könnten so etwa einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen. Auch sollen Standards nicht mehr ausgeweitet werden, ohne eine vollständige Kostenübernahme durch den Gesetzgeber sicherzustellen. „Wer bestellt, muss bezahlen“, heißt unter anderem in der Resolution, sprich das Konnexitätsprinzip muß gelebt werden.
Damit möchten die Bürgermeister/in weitere Belastungen ihrer Bürgerinnen und Bürger verhindern und auf eine bessere Ausgabensteuerung hinwirken.
Hintergründe zur Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil Bund und Ländern bis 2025 Zeit gegeben, die Grundsteuer zu reformieren. Hintergrund sind veraltete Wertberechnungen, basierend auf Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat.
Das Land Hessen hat deshalb die Reform umgesetzt und neue Messbeträge für die Immobilien und Grundstücke ermittelt. Hier kommt es zu ersten Veränderungen. Diese können durchaus höher ausfallen und stehen in Verbindung mit der Reform.
Das Land Hessen hat für die Kommunen berechnet wie hoch der Hebesatz sein müsste, wenn sie ungefähr das Gleiche einnehmen soll. Aufkommensneutralität darf aber nicht mit individueller Belastungsneutralität verwechselt werden. Deshalb kann es für den Einzelnen durchaus teurer werden.
Im Anhang finden Sie einen Link zur Homepage des Kreises GG und darin enthalten ist eine Präsentation seitens des Ökonom und Soziologen Prof. Dr. Döring von der Hochschule Darmstadt. Diese zeigt in verständlicher Sprache das komplette Dilemma auf, in dem sich Städte und Kommunen befinden. Dazu war heute (21. Januar 2025) auch ein Artikel und Kommentar von Journalist Harald Sapper im GG-Echo zu finden.