Die Gemeindevertretung der Gemeinde Büttelborn hat in der Sitzung vom 18.10.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und den Beschluss zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die räumlichen Geltungsbereiche sind aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstablich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Büttelborn, OT Klein-Gerau, mit Begründung in der Zeit vom
im Rathaus der Gemeinde Büttelborn, Mainzerstr. 13, 64572 Büttelborn, OG Zimmer Nr. 111, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Büttelborn, Mainzerstr. 13, 64572 Büttelborn, eingebracht werden.
| Montag - Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
und nach Vereinbarung.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 20.11.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Büttelborn unter „Öffentliche Bekanntmachungen" abgerufen werden. Zudem können die Verfahrensunterlagen ab dem 20.11.2023 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren" eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
| - | Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schützgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern vom August 2023. |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
| - | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft in der Begründung zum Bebauungsplan, |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
| - | Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren, zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützten Biotopen und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan. |
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
| - | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan, |
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
| - | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan. |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan, |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
| - | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BaugB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Weitere Pläne können Sie auf der Homepage einsehen oder vor Ort im Bauamt. Dort liegen Sie vom 20.11. bis 20.12.2023 zur Einsicht aus.