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Büttelborner Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Not- und Sozialdienste
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Bei den Folgen des Klimawandels auch an Verbraucher denken

Statement der Verbraucherzentrale Hessen zum Entwurf des Hessischen Klimagesetzes

In der heutigen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtages zum Hessischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (HKlimaG) fordert die Verbraucherzentrale Hessen, den Schutz des privater Sachgüter mitzudenken. Der Gesetzeszweck sollte dahingehend erweitert werden, dass die Regelungen im Hessischen Klimagesetz auch zum Schutz der Sachgüter der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen.

„Wir begrüßen das Gesetzesvorhaben ausdrücklich, wünschen uns aber im Interesse der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher die Einbeziehung des Schutzes privater Sachgüter. Die Menschen in Hessen benötigen nach unserer Einschätzung vielfältige Unterstützung, um sich auf die bereits heute unabwendbaren negativen Folgen des Klimawandels einzustellen. Das sollte im Gesetzeszweck zum Ausdruck kommen“, so Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Es reiche nicht, nur auf die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft abzustellen.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum Nachlesen

Die vollständige Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum Hessischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (HKlimaG) steht hier zur Verfügung: www.verbraucherzentrale-hessen.de/anhoerungen-hessischer-landtag.