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Büttelborner Nachrichten
Ausgabe 50/2025
Seite 5
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Absolutes Haltverbot Georgenstraße

Ab dem 27.11.2025 wurde in der Georgenstraße, gegenüber der Kindertagesstätte absolutes Haltverbot eingerichtet.

Diese Maßnahme ist notwendig, um die Sicherheit der Kinder im Bereich der Kita zu erhöhen. Das Haltverbot dient dazu, den Bereich vor der Einrichtung für den Fußgängerverkehr freizuhalten und zu verhindern, dass Fahrzeuge den Zugang zur Kita blockieren.

Zudem werden die bisherigen Parkflächen vor der Kita künftig ausschließlich den

Mitarbeitenden der Kindertagesstätte Regenbogen zur Verfügung stehen.

Für alle anderen Verkehrsteilnehmende stehen alternative Parkmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung zur Verfügung. In der Schubertstraße finden sich ausreichend Parkflächen, die rund um den dort gelegenen Spielplatz zugänglich sind.

Ich bitte alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung
Straßenverkehrsbehörde