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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/2023 „Wohn- und Geschäftshaus Friedrichshöhe“ in Flur 3 der Gemarkung Kelsterbach; Veröffentlichung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans (unmaßstäblich)

hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/2023 „Wohn- und Geschäftshaus Friedrichshöhe“ in Flur 3 der Gemarkung Kelsterbach; Veröffentlichung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 06.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/2023 „Wohn- und Geschäftshaus Friedrichshöhe“ beschlossen hat. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 10.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 09.12.2024 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/2023 „Wohn- und Geschäftsgebäude Friedrichshöhe“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor. § 4c BauGB (Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung / zum Umbau des Bestandsgebäudes. Vorgesehen ist das bestehende Hauptgebäude durch die Errichtung eines Staffelgeschoss zur Verwirklichung eines Penthouses aufzustocken sowie den bestehenden rückwärtigen Anbau in Höhe des 1. und 2. Vollgeschosses baulich zu erweitern.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 805 m² und liegt nördlich des Kelsterbacher Bahnhofes. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück „An der Friedrichshöhe 5“ sowie anteilig Flächen der Straße An der Friedrichshöhe. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Vorhabenbeschreibung, der Begründung samt Anlagen wird in der Zeit vom Montag, den 20.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.02.2025,

  • vormittags: Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr
  • nachmittags: Dienstag: 14 Uhr - 16 Uhr und Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr

beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die zugehörigen Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum auch zusätzlich auf die Internetseite der Stadt Kelsterbach unter

https://kelsterbach.de/Rathaus-Bürgerservice/Amtliche-Bekanntmachungen/ eingestellt und somit öffentlich für jedermann einsehbar.

Eine Erörterung der offengelegten Entwurfsunterlagen kann nach Vereinbarung während der oben genannten Tage / Stunden oder nach Terminvereinbarung ebenfalls über Telefon erfolgen.

Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

  • Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung).
  • Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans (Planzeichnung).
  • Entwurf der Textfestsetzungen.
  • Entwurf der Begründung.
  • Vorhabenbeschreibung.
  • Verkehrsgutachten.
  • Lärmgutachten.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weitere Hinweise:

  • Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an info-bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
  • Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A.
S. Mack, M.Eng.
Bauamtsleiter