Alle fünf Jahre ist es soweit und es finden wieder Kommunalwahlen statt. In Hessen werden am Sonntag, 15. März, rund 4,7 Millionen Hessinnen und Hessen dazu aufgerufen, die Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen sowie die Landkreistage neu zu wählen.
Kommunalpolitik
Kommunalpolitik wird von Landkreisen, Städten und Gemeinden gemacht. Hier wird über alle Belange des Alltags vor Ort entschieden, dazu gehören Schulen, Kitas, Infrastruktur, Wohngebiete und vieles mehr. Die vom Volk gewählten Vertreter repräsentieren die politische Stimmung vor Ort und sollen sich bestmöglich für die Belange ihrer Wähler einsetzen.
Wer darf wählen?
Alle Wahlberechtigten ab 18 Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzen und seit mindestens sechs Wochen vor Ort wohnen und im Wahlregister eingetragen sind.
Wie wird gewählt?
Der Stimmzettel besteht aus den zugelassenen Listen und ihren Vertretern. Ein Wähler kann sein Kreuz entweder im oberen Bereich bei der Partei machen, das sogenannte Listenkreuz. Oder er verteilt seine Stimmen einzeln an Personen, die sich zur Wahl stellen. Dabei müssen die Politikerinnen und Politiker nicht zwangsläufig derselben Liste angehören, es dürfen Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen ausgewählt werden, das sogenannte Panaschieren. Ebenfalls ist es möglich, einem Politiker oder einer Politikerin eine, zwei oder drei Stimmen zu geben, das sogenannte Kumulieren. Und beides kann kombiniert werden. Ebenfalls können ein Listenkreuz sowie das Vergeben von Stimmen auf einzelne Personen kombiniert werden. Hierbei werden die einzeln vergebenen Stimmen von der Gesamtanzahl abgezogen und die übrigen Stimmen der Liste zugeschrieben. Auch können innerhalb einer angekreuzten Liste einzelne Personen gestrichen werden, die dann keine Stimmen erhalten. Aber aufgepasst: Es dürfen nur so viele Stimmen insgesamt vergeben werden, wie oben auf dem Wahlzettel angegeben sind.
Briefwahl
Noch bis einschließlich Dienstag, 10. März, ist es möglich, die Briefwahl zu beantragen. Dies ist auch online über kelsterbach.de möglich. Wegen der Postlaufzeit sollte der zugeklebte rosafarbene Wahlbriefumschlag allerdings spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Der Wahlbriefumschlag ist bereits frankiert, sodass keine Portokosten anfallen. Alternativ kann man den Wahlbriefumschlag auch bis spätestens Sonntag, 15. März, 18 Uhr, in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Briefwahl persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Dazu sollte ein gültiges Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Es ist auch möglich, direkt im Bürgerbüro per Briefwahl zu wählen.
Die Sprechzeiten des Bürgerbüros sind montags 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs 7 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags 13 Uhr bis 18 Uhr, freitags 8 Uhr bis 13 Uhr sowie am Samstag, 7. März, 10 Uhr bis 12 Uhr.
Zur Beantragung der Briefwahl ist es nicht erforderlich, vorab einen Besuchstermin im Bürgerbüro zu vereinbaren. (ana)