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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Jahr 2025

I. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. I, S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  72.091.807 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  73.766.121 Euro

mit einem Saldo von  —  -1.674.314 Euro

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  900.000 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 Euro

mit einem Saldo von  —  900.000 Euro

mit einem Fehlbetrag von  —  774.314 Euro

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  2.153.756 Euro

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.213.737 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  38.735.785 Euro

mit einem Saldo von  —  -32.522.048 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  32.500.00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.450.000 Euro

mit einem Saldo von  —  30.050.000 Euro

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf

des Haushaltsjahres von  —  318.292 Euro

festgesetzt

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 32.500.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 13.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  579 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  903 v. H.

2. Gewerbesteuer auf  —  470 v. H.

Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden nach der Grundsteuerreform an die Hebesatzempfehlung des Landes Hessens angepasst und wie auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer per Hebesatzsatzung vom 09.12.2024 festgelegt.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes am 09.12.2024 beschlossene Stellenplan.

Kelsterbach, den 10.12.2024
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
Ockel
Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97 a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist / sind erteilt

Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau

AZ: I/4.2-ra

05.03.2025

Hiermit genehmige ich

  1. die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Kelsterbach;
  2. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen undInvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 32.500.000,00 € (in Worten: „Zweiunddreißig Millionen Fünfhundert Tausend Euro“); und
  3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 13.000.000,00 € (in Worten: „Dreizehn Millionen Euro“)
gez.
(Will) (Siegel)
Landrat

Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 14.03.2025 bis einschließlich 23.03.2025 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.

Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2025 auch bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.

Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2025 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
Theobald
Oberamtsrat
Ressortleiter 6 - Finanzdienste