Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. I, S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 72.091.807 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 73.766.121 Euro
mit einem Saldo von — -1.674.314 Euro
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 900.000 Euro
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 Euro
mit einem Saldo von — 900.000 Euro
mit einem Fehlbetrag von — 774.314 Euro
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 2.153.756 Euro
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.213.737 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 38.735.785 Euro
mit einem Saldo von — -32.522.048 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 32.500.00 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.450.000 Euro
mit einem Saldo von — 30.050.000 Euro
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf
des Haushaltsjahres von — 318.292 Euro
festgesetzt
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 32.500.000 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 13.000.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf — 579 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 903 v. H.
2. Gewerbesteuer auf — 470 v. H.
Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden nach der Grundsteuerreform an die Hebesatzempfehlung des Landes Hessens angepasst und wie auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer per Hebesatzsatzung vom 09.12.2024 festgelegt.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes am 09.12.2024 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97 a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist / sind erteilt
Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
AZ: I/4.2-ra
05.03.2025
Hiermit genehmige ich
Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 14.03.2025 bis einschließlich 23.03.2025 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.
Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2025 auch bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.
Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2025 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.