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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 13/2025
Seite 3
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Allgemeine Kerwepflicht für alle Kelsterbacher

Die Kerb ist zweifelsohne einer der ganz großen Höhepunkte im städtischen Veranstaltungskalender. Doch auch wenn es immer noch viele Menschen gibt, die dem traditionsreichen Fest seit Jahr und Tag die Treue halten, so hat die Veranstaltung wie viele andere Volksfeste in den letzten Jahren leider mit einem spürbaren Besucherrückgang zu kämpfen. In der von Stadtverwaltung und Altkerweborsch gemeinsam gegründeten Lenkungsgruppe „Projekt Klickerwasserbud“ wurden Konzepte entwickelt, mit deren Hilfe dieser Entwicklung langfristig entgegengewirkt werden kann.

Als Ergebnis wurden nun die Pläne für eine allgemeine Kerwepflicht präsentiert. Diese besagt, dass für alle Kelsterbacherinnen und Kelsterbacher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine aktive sowie eine passive Teilnahme mindestens an einer Veranstaltung – Eröffnung mit Fassanstich und/oder Kerweumzug und/oder Frühschoppen – verbindlich ist. Eine Befreiung ist nur durch ein ärztliches Attest möglich. Zudem sind Anwohner des Unterdorfs dazu verpflichtet, ihre Häuser opulent zu schmücken und/oder in ihren Höfen Verpflegung für die Umzugsgesellschaft in Form von Äppelwoi, Rippchen mit Kraut und Quetschekuchen anzubieten.

Um die Akzeptanz bei dem Kerwe-unwilligen Teil der Bevölkerung zu steigern, wurde die Teilnahmepflicht zunächst auf zwei Programmpunkte pro Jahr beschränkt. Wer darüber hinaus an weiteren Veranstaltungen im Rahmen der Kerb teilnimmt und dabei mindestens drei Portionen Hackklopse und vier Sauergespritzte konsumiert, bekommt sogenannte „Schewingum“-Punkte gutgeschrieben, die gegen eine einmalige Befreiung von der Kerwepflicht innerhalb der darauffolgenden drei Jahre eingelöst werden können.

Auch für den Nachwuchs wurde ein Konzept erstellt: So sollen die Kinder spätestens in der Grundschule auf die allgemeine Kerwepflicht vorbereitet werden. Das gemeinsame Singen des Kerwelieds an jedem Montag vor Unterrichtsbeginn steht dabei ebenso auf dem Lehrplan wie das Trainieren für den „Giggelschlag“ bei den Mädchen und für das Tragen und Aufstellen des Kerwebaums bei den Jungs im Rahmen des Sportunterrichts.

Wie Gerhard Brunser, Sprecher vom „Projekt Klickerwasserbud“, mitteilt, hoffen die Verantwortlichen auf eine weitgehend freiwillige Umsetzung der allgemeinen Kerwepflicht. Daher werde diese im ersten Jahr auch nur sporadisch kontrolliert. Sollte der erhoffte Besucherzuwachs aber ausbleiben, werden bei Nichteinhaltung der Kerwepflicht Strafen wie ein Besuch der Raunheimer Kerb erhoben.

Sofern der Magistrat in seiner Sitzung am Dienstag, 1. April, den Plänen zustimmt, gilt die allgemeine Kerwepflicht schon ab diesem Jahr. (sb)