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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 13/2025
Seite 3
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Musikschule hebt Gebühren an

Das Herrenberg-Urteil, aufgrund dessen die Honorarkräfte einer Musikschule in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis übernommen werden müssen (wir haben berichtet), hat auch für die Kelsterbacher Musikschule weitreichende Folgen. Während einige Musikschulen vor den mit dem Urteil verbundenen Kostensteigerungen kapitulieren und den Betrieb komplett einstellen müssen, wurde in Kelsterbach der Weg einer Anhebung der Gebühren für den Unterricht gewählt. Dies ist nötig, da die zusätzlichen Personalkosten, die durch eine Umwandlung der Stellen entstehen, nur zu einem Teil durch höhere Zuwendungen des Landes Hessen abgedeckt werden können.

In der vergangenen Stadtverordnetenversammlung wurde daher eine einheitliche Erhöhung der Kosten um 20 Prozent für alle Unterrichtsmodelle einstimmig beschlossen. Damit folgten die Stadtverordneten einer Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Dieser hatte eine einheitliche Erhöhung vorgeschlagen, nachdem die ursprünglichen Pläne vorgesehen hatten, bei bestimmten Unterrichtsformen die Gebühren nur um zehn Prozent anzuheben, bei anderen aber um 20 Prozent.

Für Musikschulleiter Marc Fischer war bei den Überlegungen zu einer Gebührenerhöhung generell stets wichtig, dass sich diese in Grenzen halte, damit die Musikschule auch weiterhin ein Angebot für alle Interessierten bleiben könne. Dies sei auch der Fall, da die Gebühren trotz der Erhöhung, die ab September gilt, im Vergleich zu anderen Musikschulen in der Region weiterhin im unteren Bereich lägen. Zudem seien Rabatte und Ermäßigungen aus sozialen Gründen für berechtigte Personen möglich.

Die Erhöhung bedeutet für die Schülerinnen und Schüler, dass für Instrumental- und Gesangsunterricht in Zweiergruppen statt bislang 41 Euro zukünftig 49 Euro zu zahlen sind, für den 30-minütigen Einzelunterricht steigen die Gebühren von 50 Euro auf 60 Euro, beim 45-minütigen Einzelunterricht von 72 Euro auf 86 Euro. Zeitlich befristete Musikkurse für Gruppen mit acht Einheiten kosten ab September 60 Euro statt 50 Euro, bei 16 Einheiten sind es 120 Euro statt bislang 100 Euro. Die Gebühren für die Musikalische Früherziehung und die Musikalische Grunderziehung in Kleingruppen steigen von 14 Euro auf 17 Euro.

Vom Gebührenanstieg ausgenommen ist die monatliche Leihgebühr für Instrumente, die – je nach Anschaffungswert – zwischen 15 Euro und 20 Euro liegt.

Ebenfalls beschlossen wurde, dass die Gebühren fortan alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. (sb)