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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Nachrücken von Stadtverordneten in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach für die Legislaturperiode 2026/2031

Der gewählte Bewerber Herr Manfred Ockel vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat am 23.03.2026 auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) hat Herr Manfred Ockel die Rechtsstellung eines Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in der Legislaturperiode 2026/ 2031 somit nicht erworben.

Als nächster noch nicht berufener Kandidat des Wahlvorschlags der SPD - Ortsverein Kelsterbach - in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahlen - rückt Herr Christoph Harth, wohnhaft in 65451 Kelsterbach, als Stadtverordneter in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach für die Legislaturperiode 2026/2031 nach.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Kelsterbach, den 27.03.2026
gez. Stefan Weikl, Wahlleiter