Um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln uneingeschränkt sicherzustellen, ist zurzeit bis voraussichtlich 30. April das Anlieferungsverbot für Lebensmittel in der Nacht (22 bis 6 Uhr) ausgesetzt. Das teilt das Hessische Umweltministerium mit. "In der Zeit vom 25. März bis zum 30. April 2020 ist daher die Anlieferung in der Nacht grundsätzlich zulässig", so das Ministerium. (hb)