Mehrsprachige Schilder weisen auf das Grillverbot hin.
Die Temperaturen steigen und mit ihnen das Verlangen der Menschen, sich im Freien aufzuhalten. Was gibt es da Schöneres, als sich mit Freunden oder Familie zum gemeinschaftlichen Grillen zu treffen. In der Grünanlagensatzung der Stadt Kelsterbach ist allerdings festgesetzt, dass es verboten ist, in Grünanlagen „offenes Feuer zu entzünden, zu unterhalten oder Grillgeräte zu verwenden." Das gilt auch für den Südpark, in dem erfahrungsgemäß gerade an besonders sonnigen Wochenenden zahlreiche Menschen der Versuchung erliegen, sich nicht an die durch die Satzung geregelten Vorgaben zu halten. Dabei hat das Verbot ernstzunehmende Hintergründe, wie Martin Klepper vom Kelsterbacher Kommunalbetrieb (KKB) erklärt. Zum einen führe das Wildgrillen auf den Wiesen zu verbrannten Rasenflächen, so Klepper. Zudem gebe es im Park waldähnliche Bestände mit Totholz, das sich durch Funkenflug oder achtlos entsorgte Asche leicht entzünden kann. Von wild aufgestellten Grills gehe zudem auch für im Park spielende Kinder eine gewisse Gefahr aus, die durch das Verbot gebannt werden soll.
Ein weiterer Grund dafür, dass ein Grillverbot ausgesprochen wurde, sind Ratten, Füchse und Wildschweine, die von weggeworfenen Nahrungsresten angezogen werden. Letzteren wird die afrikanische Schweinepest, die sich durch infizierte Rohwurst überträgt, gefährlich und könnte die bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung der Tierseuche im Kreisgebiet beeinträchtigen.
Einzig an den offiziellen Grillstationen 1 und 2 darf im Südpark gegrillt werden. Deren Nutzung muss aber bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Dies kann einfach online erledigt werden: Im Bereich „Rathaus & Bürgerservice" auf der städtischen Homepage kelsterbach.de können in der Rubrik „Dienstleistungen" die Grillstationen angemietet werden. Wichtig ist zu beachten, dass nur die vor Ort bereitgestellten Grillöfen verwendet werden dürfen. Es ist nicht erlaubt, zusätzlich eigene Grillgeräte zu benutzen.
Mehrsprachige Hinweisschilder weisen die Besucherinnen und Besucher des Südparks auf das Grillverbot hin. Zudem gibt es auch in diesem Jahr vermehrt Kontrollen durch einen Wachdienst, der seit Anfang April wieder im Einsatz ist und im Südpark nach dem Rechten sieht. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. (sb)