Aus dem öffentlichen Verkehrsraum in Kelsterbach, Gottfried-Keller-Straße 32, wurde das Fahrzeug am 03.03.2026 entfernt und sichergestellt.
Vom Halter des Fahrzeugs, Fabrikat: Skoda, Farbe: silber, mit dem amtlichen Kennzeichen KCH-33E4 (PL), ist weder der Name noch die aktuelle Wohnanschrift bekannt.
Der Halter oder sonstige Berechtigte werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb von 14 Tagen ab Aushang bei der zuständigen Stelle gewerbeamt@kelsterbach.de zu melden.
Die Dokumente können bei der Stadtverwaltung Kelsterbach Team 3.2 Gewerbe- und Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug verwertet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
Kelsterbach, den 15.04.2026