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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach am 27.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  67.855.669 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  68.259.179 EUR

mit einem Saldo von  —  -403.510 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  853.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  853.000 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  449.490 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  3.424.560 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.282.137 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  35.314.200 EUR

mit einem Saldo von  —  - 30.032.063 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  30.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.750.000 EUR

mit einem Saldo von  —  28.250.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von  —  1.642.497 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  690 %

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  690 %

2. Gewerbesteuer auf  —  450 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 05.02.2024 beschlossene Stellenplan.

Kelsterbach, den 25.04.2024
der Magistrat der Stadt Kelsterbach
Ockel
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau

AZ: I/4.2-Ir  —  25.04.2024

„Hiermit genehmige ich

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

30.000.000,00 €

(in Worten: „Dreißig Millionen Euro“),

und

2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

10.000.000,00 €

(in Worten: „Zehn Millionen Euro“).“

gez. (Will)
Siegel
Landrat

Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 03.05. bis einschließlich 12.05.2024 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.

Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2024 bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.

Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2024 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
Theobald
Ressort Finanzdienste