Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach am 27.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 67.855.669 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 68.259.179 EUR
mit einem Saldo von — -403.510 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 853.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 853.000 EUR
mit einem Fehlbedarf von — 449.490 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 3.424.560 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.282.137 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 35.314.200 EUR
mit einem Saldo von — - 30.032.063 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 30.000.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.750.000 EUR
mit einem Saldo von — 28.250.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von — 1.642.497 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf — 690 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 690 %
2. Gewerbesteuer auf — 450 %
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 05.02.2024 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
AZ: I/4.2-Ir — 25.04.2024
„Hiermit genehmige ich
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
30.000.000,00 €
(in Worten: „Dreißig Millionen Euro“),
und
2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
10.000.000,00 €
(in Worten: „Zehn Millionen Euro“).“
Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 03.05. bis einschließlich 12.05.2024 im Rathaus (Altbau), Info-Point, Erdgeschoss, öffentlich aus.
Ebenfalls liegt der Haushaltsplan 2024 bei der Polizeistation Kelsterbach öffentlich aus.
Parallel dazu wird der Haushaltsplan 2024 auch auf der städtischen Internetseite www.kelsterbach.de veröffentlicht.