Aufgrund des § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und anderer Vorschriften, Artikel 2 vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), liegt der der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kelsterbach für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen in der Zeit von Samstag, den 11. Januar 2020 bis einschließlich Samstag, den 18. Januar 2020 zur Einsichtnahme im Rathaus (Altbau) während der Öffnungszeiten des Infopoints
montags | von 08:00 bis 12:00 Uhr, |
dienstags | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
mittwochs | von 07:00 bis 12:00 Uhr |
donnerstags | von 14:00 bis 18:00 Uhr, |
freitags | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
öffentlich aus.
Außerhalb der Dienststunden liegt der Haushaltsplanentwurf bei der Polizeistation öffentlich aus.