Kelsterbach
Geltungsbereich der Bundesnotbremse
Neue Auslegungshinweise klären Lockerungen der Bundesnotbremse Für Landkreise und kreisfreie Städte gilt bei einer Überschreitung einer Inzidenz von 100 an drei aufeinenaderfogenden Tagen ab dem übernächsten Tag die bundesrechtliche Notbremse. In den Bereichen, die strengere Regelungen als die Landesverordnungen enthalten, gehen dann die strengen Bundesregeln vor. Auf die mit der bundesrechtlichen Notbremse verbundenen Verschärfungen wird in den nachstehenden Auslegungshinweisen jeweils …