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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelsterbach vom 29.04.2021

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 11.05.2026 folgende

1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelsterbach vom 29.04.2021

beschlossen:

Artikel I

Das Inhaltsverzeichnis der Hauptsatzung der Stadt Kelsterbach vom 29.04.2021 wird wie folgt neu gefasst:

§ 1 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat

§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

§ 3 Stadtverordnetenversammlung

§ 4 Magistrat

§ 5 Film- und Tonaufnahmen, Echtzeitübertragung und Aufzeichnungen zum Abruf

§ 6 Öffentliche Bekanntmachungen

§ 7 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung

§ 8 Inkrafttreten

Artikel II

In § 5 (Film- und Tonaufnahmen) der Hauptsatzung der Stadt Kelsterbach vom 29.04.2021 wird die Überschrift des Paragraphen neu gefasst:

§ 5 Film- und Tonaufnahmen, Echtzeitübertrag und Aufzeichnungen zum Abruf

Artikel III

In § 5 (Film- und Tonaufnahmen) der Hauptsatzung der Stadt Kelsterbach vom 29.04.2021 wird nach Absatz 1 der Absatz 2 angefügt und wie folgt neu gefasst:

(2) Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden in Echtzeit übertragen. Die Stadtverordnetenversammlung kann zu Beginn jeder Sitzung entscheiden, ob die gesamte Sitzung oder einzelne Tagesordnungspunkte ohne Echtzeitübertragung erfolgen soll. Technisch bedingte Störungen sind unbeachtlich und haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse.

Bei der Echtzeitübertragung werden lediglich die Mitglieder von Organen und Gremien, die Schriftführerin oder der Schriftführer aufgenommen. Weitere Personen – auch Bedienstete – können nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Die Echtzeitübertragung wird für die Dauer der laufenden Wahlzeit im Internet zum Abruf bereitgestellt. Danach wird sie im Archiv der Stadt Kelsterbach abgespeichert.

Artikel IV

Diese Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelsterbach vom 29.04.2021 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Kelsterbach, den 12.05.2026 / Ud
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
gez. Ockel, Bürgermeister
Für die Ausfertigung der Bekanntmachung:
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A. Ritzkowsky, Dipl.-Verwaltungswirt