In der Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung haben sich infolge der Kommunalwahl andere Mehrheitsverhältnisse, offizielle und inoffizielle Kooperationen ergeben. Beleg dafür war in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Abstimmung über einen von den Fraktionen der CDU und der WIK/FNK gemeinsam eingebrachten Antrag zur Änderung der Hauptsatzung. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf die Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat und auf die Ausschüsse. Im Kern geht es dabei darum, festzulegen, bis zu welchem Auftragsvolumen der Magistrat alleinverantwortlich Planungsleistungen an Architekten oder Ingenieure vergeben, Bauleistungen beauftragen, Grundstücksgeschäfte tätigen und Erbbaurechtsverträge schließen darf. Weiter wird die Zuständigkeit der Ausschüsse für die genannten Punkte im Rahmen eines bestimmten Finanzvolumens festgelegt.
Bislang konnte der Magistrat Planungs- und Bauleistungen im Wert von maximal 120.000 Euro eigenständig vergeben, außerdem Grundstücksgeschäfte und Erbbaurechtsverträge bis 150.000 Euro beschließen. Nach dem Willen einer Mehrheit der Stadtverordneten von CDU, WIK/FNK und der Linken werden diese Grenzwerte nun jeweils auf 50.000 Euro abgesenkt. Der Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss sind nunmehr für Angelegenheiten ab 50.000 Euro bis 300.000 Euro zuständig. Oberhalb von 300.000 Euro entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Wiegand begründete das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Geld zu sparen und teure Planungsleistungen zu stoppen. WIK/FNK-Fraktionsvorsitzender Christian Hufgard verwies auf die Mehrheitsverhältnisse im Magistrat, die anders seien als in der Stadtverordnetenversammlung. Im Magistrat verfügen CDU und WIK/FNK – die erklärtermaßen kooperieren – gemeinsam über fünf Sitze, SPD und HAK zusammen ebenfalls über fünf. Linke und FDP haben keinen Sitz im Magistrat. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt, so regelt es die Hessische Gemeindeordnung, in diesem Falle die Stimme von Manfred Ockel (SPD).
In den Ausschüssen ist die Sitzverteilung jeweils CDU 4, SPD 3, HAK 2, WIK/FNK 2, Linke 1. Gegen ein einheitliches Votum von CDU und WIK/FNK kann in den Ausschüssen also kein Beschluss herbeigeführt werden, und gemeinsam mit der Stimme der Linken ließe sich eine Mehrheit erzielen – wie jetzt auch in der Stadtverordnetenversammlung geschehen. Dort ist die Sitzverteilung CDU 11, WIK/FNK 4, SPD 9, HAK 4, FDP 1, Linke 2. Eine Mehrheit ergibt sich ab 16 Stimmen der insgesamt 31 Stadtverordneten.
Gegen die Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung wandte sich SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph Harth, der Mehrkosten, aufwendigere Verfahren und längere Zeitabläufe als negative Folgen anführte. Die Stadtverordneten der SPD stimmten gegen die Vorlage, die Abgeordneten der HAK enthielten sich der Stimme. Die gemäß den in dem Antrag aufgeführten Änderungen novellierte Hauptsatzung muss in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni noch einmal eigens bestätigt werden.
Grundsätzlich darf die Stadt Kelsterbach beziehungsweise dürfen die sie repräsentierenden Gremien nur dann Ausgaben tätigen, wenn der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene und von der Kreis-Finanzaufsicht genehmigte Haushaltsplan auch genügend Mittel dafür vorsieht. Es kann also kein Vorhaben beauftragt werden, für das die Stadtverordnetenversammlung die nötigen Finanzmittel nicht zuvor bereitgestellt hat. Freilich kann die Stadtverordnetenversammlung durch Mehrheitsbeschluss laufende Projekte – beispielsweise mehrstufige Planungen, deren Umsetzung sich über mehrere Jahre erstreckt – stoppen beziehungsweise nicht weiterführen, wenn sich der politische Wille wandelt. (wö)