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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 22/2026
Seite 4
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Höhere Abfallentsorgungsgebühren ab Juli

Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer jüngsten Sitzung die Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren einstimmig beschlossen, die zum 1. Juli in Kraft tritt. Bürgermeister Manfred Ockel begründete die Erhöhung der Entsorgungsgebühren um sieben bis acht Prozent mit steigenden Transport- und Entsorgungskosten, außerdem müsse mit immer größerem Aufwand Abfall, der in der Landschaft, auf den Straßen und Gehwegen liege, entfernt werden. Als jährliche Abfuhr- und Entsorgungsgebühr werden erhoben:

Restmüll

Für ein 1.100-Liter-Restmüll-Gefäß bei wöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 3.960,52 Euro (zuvor 3.660 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 3.206,85 Euro (zuvor 2.961 Euro), für ein 1.100-Liter-Gefäß bei zweiwöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 2.412,34 Euro (zuvor 2.231 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 1.658,67 Euro (zuvor 1.532 Euro); für ein 240-Liter-Restmüllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 529,37 Euro (zuvor 489,50 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 361,89 Euro (zuvor 334,20 Euro), für ein 240-Liter-Restmüllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 360,48 Euro (zuvor 333,60 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 193 Euro (zuvor 178,30 Euro); für ein 120-Liter-Restmüllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 264,69 Euro (zuvor 244,75 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 180,95 Euro (zuvor 167,10 Euro), für ein 120-Liter-Restmüllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 180,24 Euro (zuvor 166,80 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 96,50 Euro (zuvor 89,15 Euro); für ein 80-Liter-Restmüllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 208,39 Euro (zuvor 192,80 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 124,65 Euro (zuvor 115,15 Euro), für ein 80-Liter-Restmüllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung mit Teilnahme an der Einsammlung kompostierbarer Abfälle 152,09 Euro (zuvor 140,80 Euro), bei Befreiung vom Anschlusszwang zur Einsammlung kompostierbarer Abfälle 68,35 Euro (zuvor 63,20 Euro).

Zusätzliche Abfallgefäße

Für die Entsorgung zusätzlicher Gefäße für kompostierbare Abfälle und für Papier, die auf Antrag der Anschlusspflichtigen über die Regelausstattung hinaus zugeteilt werden, werden folgende zusätzliche Gebühren erhoben: Für eine 120-Liter-Biotonne 83,74 Euro im Jahr (zuvor 77,65 Euro), für eine 240-Liter-Biotonne 167,48 Euro im Jahr (zuvor 155,30 Euro), für 120-Liter-Papiertonne 12,05 Euro im Jahr (zuvor 11,20 Euro), für eine 240-Liter-Papiertonne 24,11 Euro im Jahr (zuvor 22,40 Euro), für eine 1.100-Liter-Papiertonne 110,48 Euro im Jahr (zuvor 102,75 Euro). Für die einmalige zusätzliche Bereitstellung und Entsorgung von Abfallgefäßen für Restmüll auf Anforderung werden folgende Gebühren erhoben: Für eine 80-Liter-Restmülltonne 83,15 Euro (zuvor 76,75 Euro), für eine 120-Liter-Restmülltonne 90,94 Euro (zuvor 83,95 Euro), für eine 240-Liter-Restmülltonne 103,07 Euro (zuvor 95,15 Euro) und für eine 1.100-Liter-Restmülltonne 228,44 Euro (zuvor 210,85 Euro).

Die Preise für Müllsäcke für Restmüll beziehungsweise für medizinische Abfälle bleiben unverändert. Restmüllsäcke mit einer Größe von 70 Litern werden zum Stückpreis von 7,50 Euro und Müllsäcke für medizinische Abfälle im Set zu je drei Stück zum Preis von 2,50 Euro abgegeben.

Unsachgemäße Befüllung

Für die Leerung von Gefäßen bei unsachgemäßer Befüllung werden folgende Gebühren erhoben: Für ein 80-Liter-Gefäß 83,15 Euro (zuvor 76,75 Euro), für ein 120-Liter-Gefäß 90,94 Euro (zuvor 83,95), für ein 240-Liter-Gefäß 103,07 Euro (zuvor 95,15 Euro), für ein 1.100-Liter-Gefäß 228,44 Euro (zuvor 210,85 Euro). (wö)