Titel Logo
Kelsterbach aktuell
Ausgabe 23/2025
Seite 3
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

E-Service zur Beantragung eines Schülertickets ist online

Für viele Kelsterbacher Kinder geht in wenigen Wochen die Zeit an der Grundschule zu Ende. Wer danach nicht an die Integrierte Gesamtschule, sondern an eines der Gymnasien in Rüsselsheim wechselt, ist in der Regel auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen und sollte sich zeitnah um eine entsprechende Fahrkarte kümmern. Da der Schulweg dann mehr als drei Kilometer beträgt, haben die Schülerinnen und Schüler nach Paragraf 161 des Hessischen Schülergesetztes einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Ein entsprechender Antrag, der von den Schulen zusammen mit dem Aufnahmeschreiben verschickt wurde, kann unter Beifügen des Aufnahmeschreibens der Schule auf dem Postweg an die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Groß-Gerau (LNVG-GG) gesandt werden. Eine weniger zeitintensive Alternative stellt ein digitaler Service dar, der auf der städtischen Homepage unter Dienstleistungen – Schülerbeförderung zu finden ist. Wer diesen E-Service nutzen möchte, muss das Aufnahmeschreiben einscannen, um dies nach Ausfüllen der Formulardaten hochzuladen. (sb)