Die Baufirma Gleis-, Hoch- und Tiefbau (GHT) verlegt derzeit im Auftrag der Deutschen Giganetz GmbH die Glasfaserleitungen im Kelsterbacher Stadtgebiet.
Dabei kann es unter Umständen zu Behinderungen und Lärmbelästigungen kommen. Wegen der Aufgrabearbeiten wird abschnittsweise je nach Lage eine halbseitige Sperrung oder eine Vollsperrung der Straße und der Gehwege errichtet. Die Zufahrt aufs Grundstück wird durch GHT gewährleistet.
Bei dringenden Fragen und Anliegen bezüglich der Bauarbeiten können sich die Anwohner an die GHT-Bauleitung wenden. Die Telefonnummer des Bauleiters erhalten die Anwohner auf einem Informationsflugblatt, das vor Baubeginn an die betroffenen Liegenschaften verteilt wird. Die Tiefbautruppe informiert die Anwohner, sofern sie sie antrifft, nochmals persönlich. Ansonsten stehen GHT-Mitarbeiter im Baubüro am Sportplatz Kelsterbach zur Verfügung.
Die Anwohner werden spätestens drei Tage vor Beginn der Arbeiten in ihrem Bereich per Einwurfschreiben informiert, Haltverbotsschilder werden ebenfalls mindestens drei Tage vor Wirksamwerden aufgestellt. Da ein genauer Bauzeitraum aufgrund verschiedener Faktoren nicht vorhersehbar ist, klingeln die Bauarbeiter kurz vor Beginn nochmals an den Häusern und informieren die Anwohner persönlich. Da die Leitungen in den Gehwegen beziehungsweise Straßen verlegt werden, kann es unter Umständen zu Behinderungen an Einfahrten kommen. Die Anwohner werden deshalb gebeten, ihr Fahrzeug rechtzeitig umzuparken. Wenn ein Hausanschluss beantragt wurde, wird er spätestens bei der Verlegung der Hauptleitung hergestellt. Falls der Hausanschluss noch nicht hergestellt wurde, bittet GHT darum, sich mit dem Truppführer oder dem Bauleiter in Verbindung zu setzen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt Anwohnern der genannten Straßen, die in den aufgeführten Zeiträumen in den Urlaub verreisen oder aus anderen Gründen mehrere Tage nicht zu Hause sind, während ihrer Abwesenheit ihre Autos auf dem eigenen Grundstück, in einem Parkhaus oder an anderer Stelle in ihrem Bewohnerparkbezirk, wo voraussichtlich keine Straßenarbeiten stattfinden, abzustellen. Fahrzeuge, die nicht rechtzeitig aus dem Haltverbot entfernt werden, müssen auf Kosten der Halter abgeschleppt werden, damit die Bauarbeiten stattfinden können.