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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 25/2026
Seite 2
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Achtung Waldbrandgefahr

Vermehrte Hitze und ausgedehntere Trockenperioden haben in den vergangenen Jahren zu den deutschen Sommern gehört und dehnen sich nun auch in das Frühjahr aus. Dadurch kam es auch zu ungewöhnlich vielen und großen Waldbränden. Durch die steigende Durchschnittstemperatur und einer Häufung von Witterungsextremen ist damit immer öfter zu rechnen. Dabei sind Ausbrüche und Ausbreitungen von Waldbränden wesentlich von den Witterungsverhältnissen abhängig. Die meisten Brände geschehen im Frühjahr durch die trockene Bodenvegetation und im Sommer sowohl während als auch nach Trockenperioden, mit der Tendenz zum Spätsommer.

Ob für eine Region eine Waldbrandgefahr, oder sogar erhöhte Gefahr, besteht, lässt sich am zuverlässigsten herausfinden, wenn man die Website des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aufruft. Während der Waldbrandsaison – von März bis Oktober – erstellt der DWD täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen. Mithilfe der Waldbrandgefahrenindizes (WBI) wird das meteorologische Potential für einen Waldbrand dargestellt. Hierfür wird in fünf Gefahrenstufen unterschieden, von sehr gering bis sehr hoch. Für diese Berechnung werden verschiedene Faktoren einbezogen, dazu gehören die Lufttemperatur, die relative Luftfeuchtigkeit, die Windgeschwindigkeit, und die Niederschlagsrate. Hinzu kommen Bodenfeuchte, bisheriger Witterungsverlauf und die Einschätzung der Großwetterlage, die bei Bedarf zum Ausrufen der Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr) oder B (sehr hohe Waldbrandgefahr) führen. Bei Alarmstufe A besteht eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr und Waldgebiete werden verstärkt überwacht sowie Zugangswege kontrolliert.

Bereits im Mai kam es in Hessen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr, nachdem die Temperaturen sommerlich waren und es seit Ende April nicht ausreichend geregnet hatte.

Hinweise zum Verhalten im Wald insbesondere bei Waldbrandgefahr

  • Rauchen und offenes Feuer sind grundsätzlich im Wald und in dessen unmittelbarer Umgebung verboten.
  • Gegrillt werden darf ausschließlich auf ausgewiesenen Grillplätzen – und offenes Feuer muss vollständig gelöscht werden, bevor man den Platz verlässt.
  • Auf keinen Fall dürfen brennende Zigaretten aus dem Autofenster geworfen werden.
  • Es dürfen nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur genutzt werden. Trockene Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
  • Die Zufahrten zu Wäldern müssen rund um die Uhr freigehalten werden – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste.
  • Bemerkt man ein entstehendes Feuer, muss versucht werden dieses zu löschen, sofern keine Gefahr für das eigene Leben besteht.
  • Brände oder Rauchentwicklungen müssen sofort über die Notrufnummer 112 gemeldet werden.
  • Wenn möglich, sollte bei Anruf des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen. (ana)