Stille Wasser sind tief - das Baden ist im Mönchwaldsee aus verschiedenen Gründen verboten.
Mit diesen und anderen Hinweisschildern rund um den Mönchwaldsee, wird darauf aufmerksam gemacht, was im Flora-Fauna-Schutzhabitat nicht erlaubt ist.
Der Sommer zeigt seit dieser Woche, was er kann, und hält Mensch, Tier und Natur mit schwülheißem Wetter in Schach. Wie schön wäre es da, sich einfach schnell abzukühlen. Seit Jahren lockt der Mönchwaldsee mit einer schnellen und naturnahen Erfrischung und seit Jahren wird gebetsmühlenartig wiederholt, dass dies verboten ist. Denn beim Mönchwaldsee handelt es sich seit 2006 um ein ausgewiesenes Flora-Fauna-Schutzhabitat, das zahlreiche Tiere beheimatet. Und es handelt sich um einen ehemaligen Baggersee, der trotz aller Idylle seine Tücken hat.
An seiner tiefsten Stelle misst der malerische Mönchwaldsee rund 40 Meter. Was ihn so attraktiv für Taucher macht, ist gleichzeitig gefährlich. In der ehemaligen Kiesgrube befinden sich allerlei zurückgelassene Gegenstände wie Stahlseile, Kran- und Förderanlagen, Trassen und Fahrzeugwracks, sagt Martin Klepper, Betriebsleiter beim Kelsterbacher Kommunalbetrieb und Forstleiter des Kelsterbacher Stadtwalds. Hinzu kommen eine schlechte Unterwassersicht und Grundwasserströmungen. Zusammengenommen also ideale Voraussetzungen zum Verunglücken. Mehrere Menschen, die das Badeverbot ignorierten, sind beim Schwimmen bereits ertrunken. Der Osthang des Sees ist besonders steil und mit einem Zaun abgetrennt. Trotzdem verschaffen sich immer wieder Leute Zugang, so Klepper.
Doch nicht nur das Baden ist am Mönchwaldsee untersagt. Auch das Bootfahren, Zelten, Grillen, Ableihnen von Hunden und Befahren der Waldwege mit Motorrollern oder E-Rollern ist streng verboten. Wer sich hier herausgefordert fühlt oder die Hinweisschilder ignoriert, kann schnell erwischt und belangt werden. Der See wird regelmäßig kontrolliert. In der Vergangenheit mit einem Großaufgebot an Polizei und Hilfspolizei, und immer wieder von Mitarbeitern des städtischen Kommunalbetriebs und der Stadtpolizei.
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Naturschutz zählt laut der Unteren Naturschutzbehörde übrigens: das Parken außerhalb der Parkplätze sowie das Befahren nicht erlaubter Wege, insbesondere in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Solche Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Die Stadt Kelsterbach stellt dabei die Verstöße lediglich fest und leitet diese an die Untere Naturschutzbehörde weiter, die für die Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig ist. Dabei können schnell Bußgelder in Höhe von mehreren Hundert Euro zusammenkommen. Denn wer beispielsweise badet, grillt und zusätzlich ein Zelt aufschlägt, der wird nicht für einen Verstoß bestraft, sondern für drei. Wer das Ganze als Familienausflug durchführt, kann weder mit einem Familienbußgeld noch mit Kulanz rechnen. Jede Person wird gesondert mit einem Bußgeld belegt. „Für jeden Tatbestand werden 150 Euro fällig“, so Klepper. Bei der Kombination Baden, Grillen, Zelten kämen demnach 450 Euro pro Person zustande. Kann ein Vorsatz nachgewiesen werden, zum Beispiel vorsätzliches Ignorieren der zahlreichen Hinweisschilder, können die Bußgelder sogar verdoppelt werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadt Kelsterbach, lieber eines der nahegelegenen Schwimmbäder oder einen ausgewiesenen Badesee aufzusuchen und den Mönchwaldsee dazu zu nutzen, wofür er gedacht ist – zum Spazierengehen und Natur genießen. (ana)