Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Städtenetzwerk Fernost hat in ihrer Sitzung am 04. Juni 2019 die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Zweckverbandes Städtenetzwerk Fernost gemäß § 27 Abs. 2 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (HessEigBGes) in Verbindung mit den Bestimmungen der §§ 316, 318 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) beschlossen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 des Zweckverbandes Städtenetzwerk Fernost wird wie folgt festgestellt.
1. | Bilanz zum 01.01.2017 | 199.163,99 € |
2. | Bilanz zum 31.12.2017 | 240.916,83 € |
3. | Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2017 |
In den Erträgen | 300.000,00 € | |
In den Aufwendungen | 216.799,93 € | |
Jahresgewinn | 83.200,07 € |
4. | Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 83.200,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
5. | Den gesetzlichen Vertretern des Zweckverbandes wird Entlastung erteilt. |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverband Städtenetzwerk Fernost, Rüsselsheim am Main, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbands. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbands sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Verbands und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, 17. Mai 2019
Möller | Ludwig |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Der Prüfungsbericht einschließlich Lagebericht liegt gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hessen in der Zeit von
Montag, 01.07.2019 bis Dienstag 09.07.2019
zur Einsichtnahme in den Räumen der Stadtwerke Raunheim, Rüsselsheim und Kelsterbach öffentlich aus.
Die Auslegezeiten werden wie folgt festgelegt:
Stadtwerke Raunheim (Gottfried-Keller-Str. 21-25):
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag bis Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag, Donnerstag | 13:30 – 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 13:30 – 17:00 Uhr |
Magistrat der Stadt Rüsselsheim (Marktplatz 6): | |
Montag bis Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Magistrat der Stadt Kelsterbach (Mörfelder Straße 33): | |
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Raunheim, 24. Juni 2019
Karsten Jost
Erster Betriebsleiter der Stadtwerke Raunheim