Kelsterbach
Digitaler Service im Rathaus
Die Einhaltung von Ordnung wird neben der Polizei durch die Kommunen überwacht, dazu zählt sowohl der ruhende als auch der fließende Verkehr. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden. Stellen diese eine Ordnungswidrigkeit fest, wird ein Verfahren, beispielsweise im Bereich des Gewerbe- oder Melderechts, eingeleitet. Dies ist durch die Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder wird durch Bußgeldbescheide geahndet. …