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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Terminbestimmung einer Zwangsvollstreckung

hier: Grundstück Gemarkung Kelsterbach, Flur 4, Flurstück 80/13, Gebäude- und Frei­fläche, Am-Graf-de-Chardonnet-Platz, groß 6.000 m²

Beschluss

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 31. August 2026, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Rüsselsheim, Johann-Sebastian-Bach-Straße 45, 65428 Rüsselsheim, Sitzungssaal 1, versteigert werden:

Das im Grundbuch von Kelsterbach Blatt 7922 eingetragene Grundstück

lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flur-stück

Wirtschaftsart und Lage

Größe (m²)

1

Kelsterbach

4

80/13

Gebäude- und Freifläche,

Am-Graf-de-Chardonnet-Platz

6.000

Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.03.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 4.100.000,00 €

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige­rungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter: www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX

unter Angabe des Kassenzeichens: 022397401070

gez. Fabian
Rechtspflegerin
Ausgefertigt
Amtsgericht Rüsselsheim, den 22.06.2026, AZ: 43 K 1/25
Demir, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Die Veröffentlichung erfolgt im Auftrag des Amtsgerichts Rüsselsheim.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
gez. Werdt
Amtsrat